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SIMPLON ROADBIKE Betriebsanleitung Seite 8

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2.2
SICHERHEIT IM UMGANG MIT DEN BREMSEN
GEFAHR
UNFALLGEFAHR DURCH AUSFALL ODER MINDERUNG DER BREMSLEISTUNG BEI GEBRAUCH VON
LAUFRÄDERN FÜR FELGENBREMSEN!
• Verschleiß der Bremsflächen führt zum plötzlichen Versagen der Felge. Laufräder mit verschlissenen Bremsflächen
dürfen nicht weiter verwendet werden.
• Falsches Bremsen bei langen Abfahrten kann erheblich zur Überhitzung und frühzeitigem Verschleiß der
Felgenbremsen beitragen!
→ Mit beiden Bremsen gleichzeitig bremsen.
→ Bei Abfahrten nur kurzzeitiges, starkes Bremsen mit Pausen.
→ Schleif- und Dauerbremsungen vermeiden.
• Bei Carbonfelgen ist die Bremsleistung grundsätzlich geringer als bei Aluminiumfelgen.
• Bei Nässe, neuen Laufrädern oder neuen Bremsbelägen ist die Bremswirkung zusätzlich reduziert. Passen Sie die
Fahrweise entsprechend an.
GEFAHR
UNFALLGEFAHR DURCH REDUZIERTE BREMSLEISTUNG INFOLGE NICHT EINGEBREMSTER BREMSBELÄGE!
Scheibenbremsen können erst nach sorgfältigem Einbremsen der Bremsbeläge ihre volle Bremskraft entfalten. Wählen
Sie dazu eine Straße abseits des öffentlichen Straßenverkehrs.
• Bremsen Sie 20 bis 30 mal mit der Vorder- oder Hinterradbremse von 30 km/h auf 5 km/h ab und wiederholen Sie
den Vorgang anschließend für die zweite Bremse. Die Bremsungen sollten so stark wie möglich erfolgen, ohne dass
eines der Räder blockiert.
GEFAHR
UNFALLGEFAHR DURCH HOHE BREMSKRAFT DER SCHEIBENBREMSEN!
Moderne Scheibenbremsen besitzen eine sehr hohe Bremskraft. Plötzliches Bremsen kann zum Kontrollverlust des
Fahrrads führen.
• Machen Sie sich Abseits des öffentlichen Straßenverkehrs in sicherer Umgebung mit der Bremswirkung Ihrer
Scheibenbremsen vertraut.
2.3
SICHERHEIT BEI DER VERWENDUNG EINES GEPÄCKTRÄGERS
WARNUNG
UNFALLGEFAHR DURCH FALSCHE HANDHABUNG DES GEPÄCKTRÄGERS!
Falsche Handhabung des Gepäckträgers oder des darauf befestigten Gepäcks kann im Fahrbetrieb zu schweren Unfällen führen.
• Gepäckträger dürfen nur mit der vorgeschriebenen Maximallast belastet werden. Angaben zur Maximallast finden
Sie auf dem Gepäckträger.
• Die Gewichtsgrenze des Fahrrads von 125 kg (siehe „1.7 Maximales Systemgewicht" auf Seite 6) darf auch mit
beladenem Gepäckträger nicht überschritten werden.
• Das Fahrverhalten des Fahrrads, insbesondere das Lenk- und Bremsverhalten, kann sich durch den beladenen
Gepäckträger verändern.
• Weitere Ausstattung des Gepäckträgers (Packtaschen etc.) muss nach Angaben des jeweiligen Herstellers ange-
bracht werden.
• Gepäck muss so angebracht sein, dass die Sichtbarkeit des Lichts und der Reflektoren nicht beeinträchtigt wird.
• Gepäck muss gleichmäßig auf beiden Seiten des Gepäckträgers verteilt werden.
• Gepäck muss gegen Herunterfallen oder Verrutschen gesichert werden. Es dürfen keine losen Teile herabhängen.
• Befestigungselemente des Gepäckträgers müssen gesichert und regelmäßig geprüft werden.
• Gepäckträger dürfen nicht verändert oder modifiziert werden.
• Es dürfen keine Anhänger am Gepäckträger angebracht werden.
2.4
SORGFALTSPFLICHT DES FAHRERS
Die Anwendung dieser Bedienungsanleitung entbindet den Fahrer nicht von der Sorgfaltspflicht, das Fahrrad in betriebssicherem
Zustand zu halten. Bei Fragen muss unbedingt der SIMPLON Service oder Ihr Fachhändler hinzugezogen werden.
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