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Volvo S90 RECHARGE 2017 Betriebsanleitung Seite 479

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Alkoholsperre umgehen*
In einer Notsituation oder, wenn die Alkohol-
sperre nicht funktioniert, kann die Alkohol-
sperrfunktion überbrückt werden, damit das
Fahrzeug gefahren werden kann.
Zur Deaktivierung der Alkoholsperre siehe die
Betriebsanleitung des Herstellers.
Themenbezogene Informationen
Alkoholschloss* (S. 476)
Fahrzeug mit Alkoholsperre starten*
(S. 477)
Motor anlassen (S. 472)
Zündstellungen (S. 474)
Fahrzeug mit Alkoholsperre
starten*
Die Alkoholsperre wird beim Öffnen des
Fahrzeugs automatisch aktiviert und für die
Benutzung vorbereitet.
Zu beachten
Für eine korrekte Funktion und um ein so kor-
rektes Messergebnis wie möglich zu erhalten:
Möglichst ca. 5 Minuten vor der Atem-
probe nichts essen oder trinken.
Kräftige Wischvorgänge vermeiden – der
Alkohol in der Scheibenwaschflüssigkeit
kann zu einem fehlerhaften Messergebnis
führen.
ACHTUNG
Nach Beendigung der Fahrt kann der
Motor innerhalb von 30 Minuten erneut
angelassen werden, ohne dass eine neue
Atemprobe durchgeführt werden muss.
Themenbezogene Informationen
Alkoholsperre umgehen* (S. 477)
Alkoholschloss* (S. 476)
Motor anlassen (S. 472)
Zündstellungen (S. 474)
ANLASSEN UND FAHREN
Bremsfunktionen
Die Bremsen senken die Geschwindigkeit
des Fahrzeugs oder verhindern, dass es ins
Rollen gerät.
Neben der Betriebs- und Feststellbremse ver-
fügt das Fahrzeug über mehrere automatische
Bremsassistenzfunktionen. Diese bewirken
z. B., dass das Bremspedal an einer roten
Ampel oder beim Anfahren an einer Steigung
nicht betätigt werden muss.
Je nach Ausstattung kann das Fahrzeug über
folgende Bremsassistenzfunktionen verfügen:
Bremsautomatik im Stand (Auto Hold)
Berganfahrhilfe (Hill Start Assist)
Automatisches Bremsen nach einer Kolli-
sion
City Safety
Themenbezogene Informationen
Betriebsbremse (S. 478)
Feststellbremse (S. 481)
Automatisches Bremsen im Stand
(S. 484)
Automatisches Bremsen nach einer Kolli-
sion (S. 486)
Hilfe beim Anfahren an Steigungen
(S. 485)
City Safety™ (S. 370)
477
* Option/Zubehör.

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