FAHRERUNTERSTÜTZUNG
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ACHTUNG
Bei eingeschaltetem Blinker oder Warn-
blinker erfolgt kein Lenkeingriff und keine
Warnung durch den Spurassistenten.
WARNUNG
Die Funktion stellt ein ergänzendes
•
Fahrerassistenzsystem dar, das das
Fahren einfacher und sicherer macht,
aber nicht alle Fahrsituationen bzw.
alle denkbaren Verkehrs-, Wetter- und
Straßenverhältnisse bewältigt.
Damit Sie sich vor der Nutzung dieser
•
Funktion aller ihrer Begrenzungen
bewusst sind, empfehlen wir Ihnen,
alle betreffenden Abschnitte der
Betriebsanleitung zu lesen.
Die Fahrerassistenzfunktion kann die
•
Aufmerksamkeit und Urteilsfähigkeit
des Fahrers keinesfalls ersetzen, son-
dern dieser ist stets dafür verantwort-
lich, das Fahrzeug sicher, mit ange-
passter Geschwindigkeit, in angemes-
senem Abstand zu anderen Fahrzeu-
gen sowie gemäß den geltenden Ver-
kehrsregeln und Vorschriften zu fahren.
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Spurassistent greift nicht ein
In scharfen Innenkurven greift die LKA-Funktion
nicht ein.
In bestimmten Fällen erlaubt der Spurassis-
tent ein Kreuzen der seitlichen Fahrbahnmar-
kierungen ohne Eingreifen durch Lenkhilfe
oder Warnmeldungen. Dies kann z.B. der Fall
sein, wenn gleichzeitig der Blinker eingeschal-
tet ist oder eine Kurve geschnitten wird.
Hände auf dem Lenkrad
Damit der Lenkeingriff mit Spurassistent funk-
tionieren kann, muss der Fahrer beide Hände
am Lenkrad haben, was vom System laufend
kontrolliert wird.
Wenn der Fahrer die Hände
nicht am Lenkrad hat ertönt
ein Warnsignal und der Fah-
rer wird über eine Meldung
dazu aufgefordert, das Fahr-
zeug aktiv zu lenken.
Lane Keeping Aid Lenken
•
Wird die Anweisung nicht befolgt und wieder
aktiv gelenkt, wechselt die Funktion in den
Standby-Modus, und es erscheint folgende
Meldung:
Lane Keeping Aid Standby bis Lenkung
•
betätigt wird
Die Funktion bleibt dann so lange deaktiviert,
bis der Fahrer wieder zu lenken beginnt.
Themenbezogene Informationen
Fahrerunterstützungssystem (S. 304)
•
Spurassistent aktivieren oder deaktivieren
•
(S. 365)
Begrenzungen des Spurassistenten
•
(S. 365)
Symbole und Meldungen zum Spurassis-
•
tenten (S. 367)