Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
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Restgefahren
Analysiert und bewertet wurden die Restgefahren vor Kon-
struktions- und Planungsbeginn des Stromerzeugers mittels
einer Gefahrenanalyse nach EN 1050.
Konstruktiv nicht vermeidbare Restgefahren während des ge-
samten Lebenszyklus des Stromerzeugers können sein:
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Lebensgefahr
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Verletzungsgefahr
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Umweltgefährdung
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Sachschäden am Stromerzeuger
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Sachschäden an weiteren Sachwerten
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Leistungs- bzw. Funktionalitätseinschränkungen
Bestehende Restgefahren vermeiden Sie durch das prakti-
sche Umsetzen und Beachten dieser Vorgaben:
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der speziellen Warnhinweise am Stromerzeuger
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der allgemeinen Sicherheitshinweise in dieser Anleitung
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der speziellen Warnhinweise in dieser Anleitung
ESE 50 / ESE 95 – IT-TN
Stand: Sept. 2023