10. Einstellungen
10.1 Einstellungen im Gerätemenü
Die Einstellungen des ISOMETER®s werden in der dem Gerätemenü entsprechenden
Reihenfolge erläutert.
10.1
(1.0) Alarmeinstellungen
In den Alarmeinstellungen können Sie die Grenzwerte für die Isolationswiderstände von
Alarm 1 und Alarm 2 festlegen und an das Benutzungsprofil des ISOMETER®s anpassen.
Um Einstellungen vornehmen zu können, müssen Sie das Gerätepasswort eingeben. Die
folgenden Funktionen können Sie anpassen:
10.1
(1.1) Isolation Alarm
Im Menü Isolation Alarm können Sie die Grenzwerte für Alarm 1 und Alarm 2 des
ISOMETER®s einstellen.
Die Aktivierung bzw. Deaktivierung der beiden Alarmstufen R
Alarm 2 können Sie in der folgenden Grafik ablesen.
Ein Alarm wird inaktiv, wenn er die Hysterese des eingestellten Auslösewertes über-
schritten hat.
R
R
an1
R
an2
Alarm 1
Alarm 2
aktiv
aktiv
10.1
(1.1.1) Alarm 1
Für Alarm 1 kann ein Isolationswiderstand von 1 kΩ...10 MΩ unabhängig von Alarm 2
eingestellt werden.
10.1
(1.1.2) Alarm 2
Für Alarm 2 kann ein Isolationswiderstand von 1 kΩ...10 MΩ unabhängig von Alarm 1
eingestellt werden.
32
für Alarm 1 und R
an1
Hysterese
Hysterese
Alarm 2
Alarm 1
t
inaktiv
inaktiv
Einstellungen
10.1
(1.1.3) Fehlerspeicher
Automatisches Zurücksetzen von inaktiven Fehlern an den Ausgängen Relais 1, Relais 2,
Digitalausgang 1, Digitalausgang 2:
•ein
•aus
10.1
(1.2) DC-Alarm
Der DC-Alarm wird bei einer DC-Verlagerungsspannung (U
10.1
(1.2.1) Alarm
für
an2
•ein
•aus
10.1
(1.2.2) U(DC-E)
Stellen Sie den DC-Alarm auf einen Wert zwischen 20 V und 1 kV ein.
V
120 V
100 V
0 V
R
f
-80 V
-100 V
Wird ein Fehler inaktiv, bleiben die programmierten Ausgänge im
Fehlerzustand bis ein manueller Reset durchgeführt wird.
Wird ein Fehler inaktiv, wechseln die programmierten Ausgänge
den Zustand selbsttätig.
) im Netz ausgelöst.
DC-E
Der DC-Alarm wird bei einer DC-Verlagerungsspannung ausgelöst.
Der DC-Alarm wird NICHT bei einer DC-Verlagerungsspannung aus-
gelöst.
U1
DC+
200 V
U
DC-
DC-E
t
U1
U2
U2
U
=(U
+U
)/2=(120 V-80 V)/2=20 V
DC-E
1
2
iso685-D_D00022_06_M_XXDE/04.2017
R
f