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Helios AIR1 XVP 850 Montage- Und Betriebsvorschrift Seite 8

Zentral-lüftungsgeräte

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Montage- und Betriebsvorschrift
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GEFAHR
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GEFAHR
HINWEIS
ACHTUNG
Zentral-Lüftungsgeräte AIR1 XVP
örtlichen Vorschriften, Praktiken und Umweltvorschriften, entsorgt werden.
Ein autorisierter Fachbetrieb für die Abfallbehandlung muss das Gerät oder die einzelnen Komponenten entsorgen. Der
beauftragte Auftragnehmer muss sicherstellen dass:
– die Komponenten nach Materialarten getrennt werden.
– die verwendeten Betriebsstoffe nach ihren jeweiligen Eigenschaften sortiert und getrennt werden.
Die Steuerung dieses Produkts enthält Batterien bzw. Akkus. Nach dem Batteriegesetz (BattG) sind wir verpflichtet,
Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und
Akkus gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien und Akkus im Handel oder in kommunalen Sammelstellen unent-
geltlich zurückgeben.
Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit einem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeich-
net. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes.
Cd für Cadmium / Pb für Blei / Hg für Quecksilber
Denken Sie an unsere Umwelt, mit der Rückgabe leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz!
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Mechanische Montage
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Lebensgefahr durch elektrischen Stromschlag!
Die Installation und der Anschluss des Geräts dürfen nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Die
elektrischen Anschlüsse müssen von einer Person durchgeführt werden, die über eine entsprechende Berufsausbil-
dung und Erfahrung in den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie den allgemein anerkannten Sicherheits-
und Gesundheitsschutzvorschriften verfügt und berechtigt ist, Arbeiten am Gerät durchzuführen.
Gefährdung durch elektrischen Stromschlag, bewegliche Teile (Ventilatoren) und ggf heiße Oberflächen von
optionalen Nachheizungen
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Lebensgefahr durch elektrischen Stromschlag!
Vor allen Wartungs- und Installationsarbeiten oder vor Öffnen des Klemmenkastens ist das Gerät allpolig vom
Netz zu trennen! Der elektrische Anschluss darf nur von einer autorisierten Elektrofachkraft entsprechend den
nachstehenden Anschlussplänen ausgeführt werden Der Elektroanschluss muss bis zur finalen Montage all-
polig vom Netz getrennt sein!
241 Allgemeine mechanische Montagehinweise
Das Zentral-Lüftungsgerät AIR1 XVP.. muss in aufrechter Position montiert werden. Aufgrund von Betriebsgeräuschen,
die sich je nach Anlagendruck verändern, wird empfohlen das Kompaktlüftungsgerät im Technikraum oder Lagerraum
zu installieren. Es muss darauf geachtet werden, dass im Installationsbereich ein Abwasseranschluss vorhanden ist.
Hierzu auch die Hinweise zum Kondensatablauf beachten!
Die Montage muss so erfolgen, dass möglichst kurze Lüftungsleitungen sowie deren problemloser Anschluss an das
Gerät möglich sind. Enge Bögen führen zu erhöhten Druckverlusten und Strömungsgeräuschen.
Für die optimale Montage kann das Gerät um 180° gedreht werden, so dass die Einlässe und Auslässe für die Außen-
luft/Fortluft und Abluft/Zuluft auf der linken oder rechten Seite des Geräts sein können. Hinsichtlich dieser Eigenschaf-
ten sind keine Biegungen und langen Leitungsabschnitte erforderlich. Zusätzlich wird der Wärmeverlust reduziert und
der Wirkungsgrad des Systems erhöht.
Wichtige Hinweise:
– Die Lüftungsleitungen dürfen keinesfalls geknickt werden.
– Auf feste und dichte Befestigung an den Anschlussstutzen ist zu achten.
– Die Flanschverbindungen müssen dicht und fest sein.
– Falls notwendig, können bauseits Schwingungsdämpfer zwischen dem Unterteil des Geräts und dem Boden ver-
wendet werden.
Vor Beginn der Montagearbeiten sicherstellen, dass das Gerät auf einer flachen Oberfläche positioniert ist.
Einbauort
Die AIR1 XVP Lüftungsgeräte sind ausschließlich für die Installation in frostfreien Innenräumen
(Raumtemperatur > 0 °C) vorgesehen.
Bei der Geräteinstallation müssen folgende Kriterien beachtet werden, um eine leichte Zugänglichkeit für Wartungs-
und Instandhaltungsarbeiten zu gewährleisten (Abb.4).
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