Sicherheitshinweise
Restgefahren
Der Leistungs‐ und Lieferumfang der Wägezellen deckt nur einen Teilbereich
der Wägetechnik ab. Sicherheitstechnische Belange der Wägetechnik sind
zusätzlich vom Anlagenplaner/Ausrüster/Betreiber so zu planen, zu realisieren
und zu verantworten, dass Restgefahren minimiert werden. Jeweils exis
tierende Vorschriften sind zu beachten. Auf Restgefahren im Zusammenhang
mit der Wägetechnik ist hinzuweisen.
Umgebungsbedingungen
Bei Plattformwägezellen aus nichtrostendem Stahl ist zu beachten, dass Säu
ren und alle Stoffe, die Ionen freisetzen, auch nichtrostende Stähle und deren
Schweißnähte angreifen.
Die dadurch evtl. auftretende Korrosion kann zum Ausfall der Wägezelle füh
ren. In diesem Fall sind von der Betreiberseite entsprechende Schutzmaß
nahmen vorzusehen.
Verbot von eigenmächtigen Umbauten und Veränderungen
Die Wägezellen dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder kon
struktiv noch sicherheitstechnisch verändert werden. Jede Veränderung
schließt eine Haftung unsererseits für daraus resultierende Schäden aus.
Qualifiziertes Personal
Die Wägezellen sind nur von qualifiziertem Personal ausschließlich entspre
chend der technischen Daten in Zusammenhang mit den nachstehend aus
geführten Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften einzusetzen. Hierbei sind
zusätzlich die für den jeweiligen Anwendungsfall erforderlichen Rechts‐ und
Sicherheitsvorschriften zu beachten. Sinngemäß gilt dies auch bei
Verwendung von Zubehör.
Qualifiziertes Personal sind Personen, die mit Aufstellung, Montage, Inbe
triebsetzung und Betrieb des Produktes vertraut sind und die über die ihrer
Tätigkeit entsprechende Qualifikationen verfügen.
Unfallverhütung
Obwohl die angegebene Bruchlast ein Mehrfaches vom Messbereichsendwert
beträgt, müssen die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufs
4
PW25...
A03009_02_Y00_01 HBM: public