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Arbeiten Mit Dem Flurförderzeug; Sicherheitsregeln Für Den Fahrbetrieb - Jungheinrich EKS 110 Betriebsanleitung

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Arbeiten mit dem Flurförderzeug
4.1
Sicherheitsregeln für den Fahrbetrieb
Fahrwege und Arbeitsbereiche
Es dürfen nur die für den Verkehr freigegebenen Wege befahren werden. Unbefugte
Dritte müssen dem Arbeitsbereich fernbleiben. Die Last darf nur an den dafür vorge-
sehenen Stellen gelagert werden.
Das Flurförderzeug darf ausschließlich in Arbeitsbereichen bewegt werden, in denen
ausreichend Beleuchtung vorhanden ist, um eine Gefährdung von Personen und Ma-
terial zu verhindern. Für den Betrieb des Flurförderzeugs bei unzureichenden Licht-
verhältnissen ist eine Zusatzaustattung erforderlich.
Verhalten beim Fahren
Der Fahrer muss die Fahrgeschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anpassen.
Langsam fahren muss er z.B. in Kurven, an und in engen Durchgängen, beim Durch-
fahren von Pendeltüren, an unübersichtlichen Stellen. Er muss stets sicheren Brems-
abstand zu vor ihm fahrenden Fahrzeugen halten und das Flurförderzeug stets unter
Kontrolle haben. Plötzliches Anhalten (außer im Gefahrfall), schnelles Wenden,
Überholen an gefährlichen oder unübersichtlichen Stellen ist verboten. Ein Hinaus-
lehnen oder Hinausgreifen aus dem Arbeits- und Bedienbereich ist verboten.
Sichtverhältnisse beim Fahren
Der Fahrer muss in Fahrtrichtung schauen und immer einen ausreichenden Überblick
über die von ihm befahrene Strecke haben. Werden Ladeeinheiten transportiert, die
die Sicht beeinträchtigen, so muss das Flurförderzeug mit hinten befindlicher Last
fahren. Ist dies nicht möglich, muss eine zweite Person als Warnposten vor dem Flur-
förderzeug hergehen.
Befahren von Steigungen und Gefällen
Das Befahren von Steigungen bzw. Gefällen ist nur gestattet, wenn diese als Ver-
kehrsweg ausgewiesen sowie sauber und griffig sind und gemäß den technischen
Fahrzeugspezifikationen sicher befahren werden können. Dabei ist die Ladeeinheit
stets bergseitig zu führen. Wenden, schräges Befahren und Abstellen des Flurförd-
erzeuges an Steigungen bzw. Gefällen ist verboten. Gefälle dürfen nur mit vermin-
derter Geschwindigkeit und bei permanenter Bremsbereitschaft befahren werden.
Befahren von Aufzügen und Ladebrücken
Aufzüge dürfen nur befahren werden, wenn diese über eine ausreichende Tragfäh-
igkeit verfügen, nach ihrer Bauart für das Befahren geeignet und vom Betreiber für
das Befahren freigegeben sind. Dies ist vor dem Befahren zu prüfen. Das Flurförd-
erzeug muss mit der Ladeeinheit voran in den Aufzug gefahren werden und eine Po-
sition einnehmen, die ein Berühren der Schachtwände ausschließt.
Personen, die im Aufzug mitfahren, dürfen diesen erst betreten, wenn das Flurförd-
erzeug sicher steht, und müssen den Aufzug vor dem Flurförderzeug verlassen.
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