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Jungheinrich EKS 110 Betriebsanleitung Seite 54

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Beschaffenheit der zu transportierenden Last
Der Bediener muss sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Lasten überzeugen. Es
dürfen nur sicher und sorgfältig aufgesetzte Lasten bewegt werden. Besteht die Ge-
fahr, dass Teile der Last kippen oder herabfallen können, sind geeignete Schutz-
maßnahmen zu verwenden.
Sicherungen gegen Absturz
Der Fahrer darf die Fahrerkabine in angehobener Stellung nicht verlassen - das
Übersteigen in bauliche Einrichtungen oder auf andere Flurförderzeuge sowie das
Übersteigen der Sicherheitseinrichtungen, wie Schutzgeländer und Sicherheits-
schranken, ist nicht zulässig. Bei längs eingelagerten Europaletten sind Packstücke
ohne Hilfsmittel möglicherweise nicht von der Bedienerplattform erreichbar. Der Be-
treiber hat dem Bedienpersonal geeignete Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um die
Packstücke ohne Gefahr kommissionieren zu können.
Das Begehen von Ladehilfsmitteln ist nur mit entsprechenden Sicherheitsvorrichtun-
gen wie z.B. Palettenumwehrung und Palettenkippsicherung gestattet.
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