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Jungheinrich EKS 110 Betriebsanleitung Seite 129

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Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, bei Reparatur mit nicht originalen Er-
satzteilen und eigenmächtigen Eingriffen erlischt der Gewährleistungsanspruch.
Für Batterien gem.
ligen Schutzart während des Betriebes zu beachten (siehe zugehörige Bescheini-
gung).
1. Inbetriebnahme
Die Batterie ist auf mechanisch einwandfreien Zustand zu überprüfen.
Die Batterieendableitung ist kontaktsicher und polrichtig zu verbinden.
Ansonsten können Batterie, Fahrzeug oder Ladegerät zerstört werden.
Die Batterie ist nachzuladen gem. Pkt. 2.2
Anzugsdrehmoment für Polschrauben der Endableiter und Verbinder:
Stahl
M 10
23 ± 1 Nm
2. Betrieb
Für den Betrieb von Fahrzeugantriebsbatterien gilt DIN EN 50272-3 «Antriebsbatte-
rien für Elektrofahrzeuge».
2.1 Entladen
Lüftungsöffnungen dürfen nicht verschlossen oder abgedeckt werden.
Öffnen oder Schließen von elektrischen Verbindungen (z.B. Steckern) darf nur im
stromlosen Zustand erfolgen.
Zum Erreichen einer optimalen Brauchbarkeitsdauer sind Entladungen von mehr als
60% der Nennkapazität zu vermeiden.
Entladungen von mehr als 80% der Nennkapazität sind Tiefentladungen und nicht zu-
lässig. Sie verkürzen die Brauchbarkeitsdauer der Batterie erheblich. Zur Erfassung
des Entladezustands sind nur die vom Batteriehersteller zugelassenen Entladezu-
standsanzeiger zu verwenden.
Entladene Batterien sind sofort zu laden und dürfen nicht im entladenen Zustand ste-
hen bleiben. Dies gilt auch für teilentladene Batterien.
2.2 Laden
Es darf nur mit Gleichstrom geladen werden. Die Ladeverfahren nach DIN 41773 und
DIN 41774 sind nur in der vom Hersteller zugelassenen Modifizierung anzuwenden.
Deshalb sind nur die vom Batteriehersteller zugelassenen Ladegeräte zu verwenden.
Anschluß nur an das zugeordnete, für die Batteriegröße zulässige Ladegerät, um
Überlastung der elektrischen Leitungen und Kontakte sowie unzulässige Gasbildung
zu vermeiden.
EPzV-Batterien sind gasungsarm, aber nicht gasungsfrei.
Beim Laden muß für einwandfreien Abzug der Ladegase gesorgt werden. Trogdeckel
bzw. Abdeckungen von Batterie-Einbauräumen sind zu öffnen oder abzunehmen.
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I und
II sind die Hinweise für die Aufrechterhaltung der jewei-

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