Für den Betrieb dieser Maschine ist folgende Schlepper Voraussetzung notwendig:
- Schlepperstärke: ab 37 kW / 50 PS
- Anbau:
Unterlenker Kat. II
- Anschlüsse:
siehe Tabelle "Erforderliche Hydraulik und Stromanschlüsse"
Ballastgewichte
Der Schlepper ist vorne ausreichend mit Ballastgewichten
zu bestücken, um die Lenk- und Bremsfähigkeit zu
gewährleisten.
Mindestens 20% des Fahrzeugleergewichtes
auf der Vorderachse.
- Das Hubwerk (Dreipunktgestänge) des Schleppers muss
für die auftretende Belastung ausgelegt sein. (Siehe
technische Daten)
- Die Hubstreben sind mittels der entsprechenden
Verstelleinrichtung auf gleiche Länge einzustellen (4).
(Siehe Betriebsanleitung des Schlepperherstellers)
- Sind die Hubstreben an den Unterlenkern in verschiedenen
Stellungen absteckbar, so ist die hintere Position
zu wählen. Dadurch wird die Hydraulikanlage des
Schleppers entlastet.
- Die Begrenzungsketten bzw. Stabilisatoren der Unterlenker (5) sind so einzustellen, dass keine Seitenbeweglichkeit
der Anbaugeräte möglich ist. (Sicherheitsmaßnahme für Transportfahrten)
Ausführung Verbraucher
Standard
Heben und senken der
Kreiseleinheiten
Standard
Arbeitsbreite
Ausführung
Verbraucher
Standard
Beleuchtung
0900-D_SCHLEPPER VORAUSSETZUNG_2502
Schlepper
Ballastgewichte
Hubwerk (Dreipunktgestänge)
Erforderliche Hydraulikanschlüsse
Einfach-wirkender
Hydraulikanschluß
Erforderliche Stromanschlüsse
Pole
7-polig
SCHLEPPER VORAUSSETZUNG
Kg
20%
371-08-16
Doppelt-wirkender
Hydraulikanschluß
X*)
X
*) Schwimmstellung notwendig
Volt
Stromanschluß
12 VDC
nach DIN-ISO 1724
- 8 -
371-08-16
Kennzeichnung
(geräteseitig)
1
2
D