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Anschlüsse Und Verkleidung - Brunner HKD 5.1 Aufbauanleitung

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Zierbalken
Zierbalken (52) sind vor der Verkleidung des Kamineinsatzes zulässig,
wenn Sie sie außerhalb des Strahlungsbereiches mit mindestens 1cm
Abstand zur Verkleidung (37) anbringen. Der Zwischenraum zur Ver-
kleidung muss so beschaffen sein, daß ein Wärmestau nicht auftreten
kann. Der Zierbalken darf nicht Bestandteil des Gebäudes sein.
Fußboden vor dem Kamineinsatz
Fußböden aus brennbaren Materialien müssen durch einen ausreichend dicken Belag (47) aus nichtbrenn-
barem Material geschützt oder durch nichtbrennbare Baustoffe ersetzt werden:
- nach vorn mindestens 50 cm
- nach den Seiten mindestens 30 cm
über die Feuerungsöffnung hinaus.
Im Strahlungsbereich des Kamineinsatzes
Bauteile aus brennbaren Baustoffen oder mit brennbaren Bestandteilen (48) und Einbaumöbel (49) müssen
von der Feuerraumöffnung nach vorn, nach oben und nach den Seiten einen ausreichenden Abstand ha-
ben; dieser beträgt 80 cm bzw. 100 cm (DF 33, HKD 12) oder 120 cm (BKH Serie 5.0). Beachten Sie hierzu
auch die Angaben in den technischen Daten des jeweiligen Gerätes. Bei Ausführung der Feuerraumtür „oh-
ne Sichtscheibe mit integriertem Hitzeschutz" wird der Strahlungsbereich mit einem Mindestabstand von 55
cm eingehalten. Werden diese Teile durch einen beidseitig belüfteten Strahlungsschutz abgeschirmt, genügt
ein Abstand von 40 cm.
Außerhalb des Strahlungsbereiches
Bauteile aus brennbaren Baustoffen (48) oder mit brennbaren Bestandteilen sowie Einbaumöbel (49) müs-
sen mindestens 5 cm Abstand zur Verkleidung des Kamins haben. In diesem Zwischenraum muss die
Raumluft frei zirkulieren können. Ein Wärmestau darf nicht entstehen. Bauteile, die nur kleine Flächen der
Verkleidung verdecken, wie Fußböden, stumpf anstoßende Wandverkleidungen und Dämmschichten auf
Decken und Wänden, dürfen Sie ohne Abstand an die Verkleidung heranführen.
Elektrische Leitungen
Anbauflächen müssen frei von üblichen Elektroinstallationsleitungen sein, sofern Sie diese nicht durch be-
sondere Vorkehrungen gegen dauerhafte Temperatureinwirkung >30°C schützen. Sonderleitungen mit er-
höhter Wärmebeständigkeit sind zulässig (siehe TROL).
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ANSCHLÜSSE UND VERKLEIDUNG
Heizgasrohr / Verbindungsstück
Für das Heizgasrohr (21) zwischen Heizeinsatz und Nachheizfläche sowie für das Verbindungsstück (39)
zum Schornstein müssen Sie ein geeignetes Rohr mit einer CE-Kennzeichnung verwenden. Das Verbin-
dungsstück unmittelbar an den Schornstein anschließen. Führt das Verbindungsstück durch Bauteile aus
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Aufbauanleitung HKD 5.1 (1.21)
© 2023 Brunner GmbH

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Diese Anleitung auch für:

Hkd 4.1

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