Befinden sich andere Feuerstätten in den Aufstellräumen oder in Räumen, die mit den Aufstellräumen in
Verbindung stehen, so muss diesen Feuerstätten zusätzlich mindestens 1,6 m
Verbrennungsluft je Stunde
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und je kW Gesamtnennwärmeleistung zuströmen können. Bei einem geringen Rauminhalt im Luftverbund
und darüber hinaus bei besonders dichter Bauweise müssen Sie eine Verbrennungsluftleitung einbauen, die
ins Freie führt.
Die Verbrennungsluftversorgung ist gewährleistet in Räumen, die mindestens eine Tür oder ein Fenster ins
Freie haben, das geöffnet werden kann oder mit anderen derartigen Räumen unmittelbar oder mittelbar im
Verbrennungsluftverbund steht. Zum Verbrennungsluftverbund dürfen nur Räume einer Wohnung oder Nut-
zungseinheit gezählt werden. Besondere Beachtung ist der Verbrennungsluftversorgung bei Abluftanlagen
und weiteren Wärmeerzeugern im Verbrennungsluftverbund sowie bei mehrfachbelegten Schornsteinen bei-
zumessen.
Im Verbrennungsluftverbund darf durch die Abluftanlage kein Unterdruck entstehen, der die Funktion der
Ofenanlage beeinträchtigt. Entlüftungseinrichtungen, die zusammen mit Feuerstätten im gleichen Raum oder
Raumluftverbund betrieben werden, können Probleme bereiten.
Verbrennungsluftleitungen
Öfen und Kamine mit BRUNNER Heizeinsätze werden vom Gesetzgeber als raumluftabhängige Feuerstät-
ten eingestuft.
Über eine ausreichend dimensionierte Leitungsführung lässt sich die Verbrennungsluft von außen zuführen.
An BRUNNER Heizeinsätzen ist für den Anschluss ein Verbrennungsluftstutzen verbaut. Um Zugerscheinun-
gen im Raum zu vermeiden sollte der Außenluftanschluß an diesen Verbrennungsluftstutzen geführt werden.
Der Außenluftanschluss kann auch über einen geeigneten Schornstein mit integrierter Verbrennungsluftfüh-
rung erstellt werden. Entsprechenden Produkte haben einen separaten Verbrennungsluftschacht bzw. eine
Luftführung zwischen Mantelstein und Abgasrohr.
Die Verbrennungsluftleitung mit ausreichendem Querschnitt, auf dem kürzesten Weg und ohne unnötige Kni-
cke verlegen, um den Strömungswiderstand so gering wie möglich zu halten. Die Dimensionierung der Ver-
brennungsluftleitung erfolgt nach EN13884, berechnen und berücksichtigen Sie den Widerstand!
Die Bauteile der Verbrennungsluftleitung müssen aus nichtbrennbaren, formbeständigen und abriebfesten
Baustoffen (DIN 4102 A1 bzw. Klasse A1(B2) nach DIN EN 13501-1) bestehen, dicht ausgeführt werden und
für Kontrolle und Reinigung zugänglich sein.
Wärmedämmung ist hinsichtlich Brandschutz notwendig, wenn eine Lufttemperatur >85°C möglich ist.
Mögliche Kondensatbildung durch Taupunktunterschreitung berücksichtigen und durch geeignete Dämmung
verhindern.
Bei Gebäuden mit mehr als zwei Vollgeschoßen und bei Überbrückung von Brandwänden die Leitungen so
ausführen, dass Feuer und Rauch nicht in andere Brandabschnitte gelangen kann (Bauteile müssen eine
Feuerwiderstandsdauer >90 Minuten aufweisen (F90)). Siehe auch Landesbauordnung.
Bei Verwendung einer Außenluftklappe muss die Stellung der Luftklappe erkennbar sein. Stellen Sie sicher
dass die Außenluftklappe geöffnet ist, solange die Feuerstätte in Betrieb ist. Ansauggitter oder Klappen dür-
fen den freien Querschnitt nicht verengen.
Schallschutz beachten!
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Aufbauanleitung HKD 5.1 (1.21)
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