9. ENTSORGUNG DER MASCHINE
Wenn die Maschine abgenutzt ist, muss sie auf umweltgerechte Art und Weise
verschrottet werden. Folgendes ist zu berücksichtigen:
• Die Maschine darf nicht in freier Natur abgestellt werden - das Öl (Getriebe und
hydraulische Ausrüstung) muss abgelassen werden. Die abgelassenen Öle
müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
• Die Maschine in brauchbare Teile zerlegen, z. B. Räder, Hydraulikschläuche,
Ventile usw.
• Brauchbare Teile an eine autorisierte Recycling-Zentrale abliefern. Die größeren
Schrotteile ordnungsgemäß verschrotten.
PIDX-165A-01 GXT 12005 SM/ 13005 P / 15005 P 0410
9. ENTSORGUNG DER MASCHINE
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