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JF-Stoll SM 2400 Betriebsanleitung Seite 63

Scheibenmäher

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JF-Fabriken - J. Freudendahl A/S, 6400 Sønderborg, Dänemark, - genannt "JF", leistet
jedem Käufer, der eine neue JF-Maschine bei einem anerkannten Händler erwirbt, eine
Garantie.
Die Gewährleistung umfasst Abhilfe bei Material- und Herstel-
lungsfehlern. Die Garantie läuft ein Jahr ab Verkaufsdatum an den
Endverbraucher.
Die Garantie entfällt in folgenden Fällen:
1.
Bei Nutzung der Maschine für andere Zwecke, als in der Gebrauchsanleitung beschrieben.
2.
Bei missbräuchlicher Nutzung.
3.
Bei Gewalteinwirkung, z. B. durch Blitz oder herabstürzende Gegenstände.
4.
Bei mangelhafter Wartung.
5.
Bei Transportschäden.
6.
Bei Änderungen an der Konstruktion der Maschine ohne schriftliche Zusage von JF.
7.
Bei Durchführung von Reparaturarbeiten durch Unkundige.
8.
Wenn keine Original-Ersatzteile verwendet wurden.
JF ist bei evtl. Schäden durch oben genannte Fehler nicht verantwortlich für Verdienstausfall oder
Schadensersatz, weder dem Eigentümer noch Dritten gegenüber. Ebenfalls haftet JF nicht für Arbeits-
lohn, außer den geltenden Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Austausch von Garantieteilen.
JF haftet nicht für Kosten wie:
1.
Normale Wartungskosten z. B. Öl, Fett und kleinere Einstellungen.
2.
Transport der Maschine zu einer Werkstatt und zurück.
3.
Reise- oder Frachtkosten des Händlers.
Für Teile, die einer natürlichen Abnutzung unterworfen sind wird keine Garantie geleistet, es sei denn,
es kann einwandfrei bewiesen werden dass JF ein Fehler unterlaufen ist.
Folgende Teile sind einer natürlichen Abnutzung unterworfen und fallen deshalb nicht in die Garantie-
leistungen:
Schutztücher, Messer, Messerhalter, Gegenschneiden, Gleitkufen, Steinschutz, Scheiben, Ro-
torplatten, Aufbereiterelemente, Reifen, Schläuche, Bremsbacken, Kettenspannerelemente,
Schutzkappen, Hydraulikschläuche, Förderbänder, Vertikalschnecke und Wanne, Radbolzen
und –Muttern, Sicherungsringe, Stecker, Gelenkwellen, Kupplungen, Dichtungen, Zahn- und
Keilriemen, Ketten, Kettenräder, Mitnehmer, Förderkettenlamellen, Rech- und Pick-up Federn,
Gummidichtungen, Gummipaddel, Schäre, Verschleißplatte und Ausfütterung für Streutisch,
Fräsmesser einschl. Bolzen und Muttern, Streuwalzen und -flügel.
Der Endverbraucher muss außerdem Folgendes beachten:
1.
Die Garantie tritt nur dann in Kraft, wenn der Händler bzgl. Montageanleitung und Anweisung
für den Einsatz eine Einweisung gegeben hat.
2.
Die Garantie kann nicht ohne schriftliche Zusage von JF von Dritten übernommen werden.
3.
Die Garantie kann erlöschen, wenn eine Reparatur nicht sofort ausgeführt wird.
GARANTIE

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