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SEW-Eurodrive X e Serie Montage- Und Betriebsanleitung Seite 12

Industriegetriebe ausführung /hc
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Sicherheitshinweise
2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Fachkraft für elek-
trotechnische Ar-
beiten
Zusätzliche Qualifi-
kation
Unterwiesene Per-
sonen
2.4
Bestimmungsgemäße Verwendung
12
Montage- und Betriebsanleitung – Baureihe X..e – Ausführung /HC
Alle elektrotechnischen Arbeiten dürfen ausschließlich von einer Elektrofachkraft mit
geeigneter Ausbildung ausgeführt werden. Elektrofachkraft im Sinne dieser Dokumen-
tation sind Personen, die mit elektrischer Installation, Inbetriebnahme, Störungsbehe-
bung und Instandhaltung des Produkts vertraut sind und über folgende Qualifikationen
verfügen:
Qualifizierung im Bereich Elektrotechnik gemäß den national geltenden Vorschrif-
ten
Kenntnis dieser Dokumentation
Die Personen müssen darüber hinaus mit den gültigen Sicherheitsvorschriften und
Gesetzen vertraut sein und den anderen in dieser Dokumentation genannten Normen,
Richtlinien und Gesetzen.
Die Personen müssen die betrieblich ausdrücklich erteilte Berechtigung haben, Gerä-
te, Systeme und Stromkreise gemäß den Standards der Sicherheitstechnik in Betrieb
zu nehmen, zu programmieren, zu parametrieren, zu kennzeichnen und zu erden.
Alle Arbeiten in den übrigen Bereichen Transport, Lagerung, Aufstellung, Betrieb und
Entsorgung dürfen ausschließlich von unterwiesenen Personen durchgeführt werden.
Diese Unterweisungen müssen die Personen in die Lage versetzen, die erforderlichen
Tätigkeiten und Arbeitsschritte sicher und bestimmungsgemäß durchführen zu kön-
nen.
Die Industriegetriebe der Baureihe X.F/HC sind mit Motoren betriebene Getriebe die
speziell für den Einsatz als Hubwerksgetriebe in Förderanlagen und Hebezeuge ent-
wickelt worden sind.
Das Getriebe darf nur im Rahmen der im Leistungs- und Liefervertrag festgelegten
Bedingungen (Betriebsklasse, Einstufung, Lastkollektiv, ...) und mit den Parameter die
in der Auftragsbestätigung angegeben sind, eingesetzt und betrieben werden. Nach
Erreichen der projekierten Nutzungsdauer ist das Getriebe stillzulegen. Ein Kransach-
verständiger kann über die weitere Restnutzungsdauer bzw. den Umfang einer Gene-
ralüberholung des Getriebes entscheiden (vgl. FEM 9.755). Die Restnutzungsdauer
verlängert sich auch nach einer Wartung (Tausch einzelner Komponente auch zeit-
fest) innerhalb der sicheren Betriebsperiode nicht.
Durch eine Generalüberholung (zwingender Austausch aller zeitfest dimensionierte
Komponenten) kann der Betrieb, um eine weitere sichere Betriebsperiode verlängert
werden. Ein Kransachverständiger kann über die weitere Restnutzungsdauer des Ge-
triebes entscheiden (vgl FEM 9.755). Dies setzt voraus, dass die tatsächliche Nutzung
mit einer kleineren wie der projektierten Last stattgefunden hat.
Wenn die Getriebebelastungen von den zulässigen Werten abweichen oder andere
Einsatzgebiete als industrielle gewerbliche Anlagen vorgesehen sind, dürfen die Ge-
triebe nur in Absprache mit SEW‑EURODRIVE verwendet werden.
Die Auslegung der Industriegetriebe der Baureihe X.F/HC berücksichtigt keine Beför-
derung von Personen. Halten Sie bei Bedarf Rücksprache mit SEW‑EURODRIVE.
Der Einsatz im Ex-Bereich ist verboten, sofern nicht ausdrücklich hierfür vorgesehen.
Im Sinne der der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, sind die Industriegetriebe der Bau-
reihe X.F/HC Komponenten zum Einbau in Maschinen und Anlagen. Im Geltungsbe-
reich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist die Aufnahme des bestimmungsgemä-
ßen Betriebs so lange untersagt, bis festgestellt ist, dass die Konformität des Endpro-
dukts mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG übereinstimmt.

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