Gemäß der Richtlinie 2006/12/EG ist der Betreiber für die vorschriftsmäßige Entsorgung
von Betriebsmitteln verantwortlich. Übergeben Sie das USV-System einem
konzessionierten privaten oder öffentlichen Sammelunternehmen.
Bei der Entsorgung dürfen nur solche Verfahren oder Methoden angewandt werden, bei
denen der Mensch und die Umwelt nicht geschädigt werden.
Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass
▪
Luft, Wasser und Erdreich nicht verschmutzt werden,
▪
die Pflanzen- und Tierwelt nicht gefährdet wird,
▪
keine Belästigung durch Geräusch oder Geruch auftritt,
▪
die Umgebung und das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt werden.
Entsorgung– Seite 123
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THOR 31 Unterbrechungsfreie Stromversorgung V1.2