KAPITEL 4
Fahrzeugs (Container) darf 400 mm nicht
überschreiten.
Die Position der Stoßstange wird durch die
Kontrollleuchten (4), (5), (6) angezeigt –
Abbildung (4.8).
Die Kennzeichnungstafel für bauartbedingt langsam fahrende Fahrzeuge an
der Heckwand des Containers anbringen.
ACHTUNG
Sicherstellen, dass während des Betriebs die elektrischen Leitungen nicht durch
bewegliche Teile des Anhängers und des Schleppers beschädigt werden. Falls
erforderlich, müssen die Leitungen entsprechend geschützt werden.
Die Steuerung des mittleren Rahmens in der Position "Hakenlift" kann nur dann erfolgen,
wenn die hintere Stoßstange vollständig eingefahren und das Schloss des Containers
entriegelt ist - die Kontrollleuchten 4, 10 und 15 müssen leuchten – Abbildung (4.8).
Beim Aufladen eines Containers, der nicht auf einem festen Grund steht, ist es erlaubt, den
Anhänger nach dem Anheben des Containers bis auf eine Höhe zurückzusetzen, die das
Aufladen des Containers ermöglicht. Ein sumpfiger Grund verhindert eine ungestörte
Bewegung der Rollen des Containers, wodurch das Aufladen erschwert wird. Das
Zurückfahren mit dem Schlepper und das Aufladen des Containers müssen gleichzeitig
erfolgen, wobei mit äußerster Vorsicht vorzugehen ist.
4.5.3 ABLADEN DES CONTAINERS
GEFAHR
Beim Abladen des Containers vom Anhänger sind die Zugöse der Deichsel und die
Kupplung des Schleppers einer großen vertikalen Belastung ausgesetzt.
Es ist verboten, sich in der Nähe des Hakenlift-Abrollkippers, insbesondere hinter dem
abgeladenen Container aufzuhalten.
Mit dem Anhänger darf nicht gefahren werden, wenn der Kipprahmen nicht vollständig
eingefahren ist.
Bei der Arbeit in der Nähe der Hochspannungsleitung besondere Vorsicht walten lassen.
Das Abladen des Containers muss auf ebenem, waagerechten und festem Untergrund
erfolgen. Andernfalls können die Rollen des Containers in den Boden einsinken und das
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Pronar T386