10.4 Unterflurwägung
Mit Hilfe der Unterflurwägung können Gegenstände, welche aufgrund ihrer Größe
oder Form nicht auf die Waagschale gestellt werden können, gewogen werden.
Gehen Sie wie folgt vor:
•
Waage ausschalten.
• Verschlussdeckel am Waagenboden öffnen.
• Waage über eine Öffnung stellen.
• Wägegut an den Haken hängen und die Wägung durchführen.
• Achten Sie unbedingt darauf, dass alle angehängten Gegenstände stabil genug
sind, um das gewünschte Wägegut sicher zu halten (Bruchgefahr).
• Niemals Lasten über die angegebene Höchstlast (Max) hinaus anhängen
(Bruchgefahr)
• Es ist stets darauf zu achten, dass sich unter der Last keine Lebewesen oder
Gegenstände befinden, die Schaden nehmen könnten.
Nach Beendigung der Unterflurwägung muss die Öffnung am Waagenboden unbe-
dingt wieder verschlossen werden (Staubschutz).
PBS/PBJ-BA-def-2319
VORSICHT
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HINWEIS
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