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Allgemeines; Gewährleistung - Hypertherm HyPerformance Plasma HPR800XD Betriebsanleitung

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Achtung
Originalteile von Hypertherm sind die werksseitig empfohlenen
Ersatzteile für Ihre Hypertherm-Anlage. Schäden oder Verletzungen,
die dadurch entstehen, dass keine Hypertherm-Originalteile verwendet
wurden, fallen eventuell nicht unter die Hypertherm-Gewährleistung
und stellen einen Missbrauch des Hypertherm-Produktes dar.
Sie sind für den sicheren Betrieb des Produktes allein verantwortlich.
Hypertherm kann und wird keine Garantie oder Gewährleistung für
den sicheren Betrieb des Produktes in Ihrer Umgebung übernehmen.

Allgemeines

Hypertherm, Inc. garantiert, dass seine Produkte für die jeweils
hierin angegebenen Gewährleistungsfristen frei von Material- und
Verarbeitungsfehlern sind, vorausgesetzt die Meldung eines Defekts
an Hypertherm ergeht (i) bei der Plasma-Stromquelle innerhalb von
zwei (2) Jahren ab Lieferdatum, außer bei Stromquellen der Marke
Powermax, für die eine Frist von drei (3) Jahren ab Lieferdatum
gilt, und (ii) bei Brenner und Schlauchpaket innerhalb von einem
(1) Jahr ab Lieferdatum, außer beim kurzen HPRXD-Brenner mit
integriertem Schlauchpaket, für den eine Frist von sechs (6) Monaten
ab Lieferdatum gilt, bei Brennerhöhenverstellungen innerhalb von
einem (1) Jahr ab Lieferdatum und bei Produkten von Hypertherm
Automation innerhalb von einem (1) Jahr ab Lieferdatum, mit Ausnahme
der EDGE Connect CNC, EDGE Connect T CNC, EDGE Connect
TC CNC, EDGE Pro CNC, EDGE Pro Ti CNC, MicroEDGE Pro
CNC und ArcGlide THC, für die eine Frist von zwei (2) Jahren ab
Lieferdatum gilt, und (iii) bei HyIntensity Faserlaser-Komponenten
innerhalb von zwei (2) Jahren ab Lieferdatum, ausgenommen die
Laserköpfe und Strahlversorgungskabel, für die eine Frist von einem
(1) Jahr ab Lieferdatum gilt.
Für Motoren, Motorzubehör, Generatoren und Generatorzubehör
von Drittanbietern gilt die Gewährleistung des jeweiligen Herstellers,
nicht jedoch diese Gewährleistung.
Diese Gewährleistung gilt nicht für Stromquellen der Marke
Powermax, die mit Phasenumformern betrieben wurden.
Außerdem garantiert Hypertherm nicht für Anlagen, die durch
schlechte Eingangsstromqualität beschädigt wurden, sei es von
Phasenumformern oder vom Netzstrom. Diese Gewährleistung gilt
nicht für Produkte, die falsch installiert, modifiziert oder auf sonstige
Weise beschädigt wurden.
Hypertherm bietet Reparatur, Ersatz oder Nachbesserung als
einzige und ausschließliche Abhilfe, und zwar nur, wenn die hierin
beschriebene Gewährleistung ordnungsgemäß geltend gemacht wird
und anwendbar ist. Hypertherm wird ein von dieser Gewährleistung
abgedecktes defektes Produkt, das nach vorheriger Genehmigung
durch Hypertherm (die nicht unbegründet verweigert werden darf)
ordnungsgemäß verpackt und mit vom Kunden vorausgezahltem
Sicherheit und Übereinstimmung
Porto, Versicherung und allen sonstigen Kosten an die Hypertherm-
Geschäftsadresse in Hanover, New Hampshire, oder an eine
zugelassene Hypertherm- Reparaturwerkstatt zurückgesandt wird,
nach alleinigem Ermessen kostenlos reparieren, ersetzen oder
nachbessern. Hypertherm haftet nicht für Reparatur, Ersatz oder
Nachbesserung von durch diese Gewährleistung abgedeckten
Produkten, die nicht gemäß diesem Absatz und mit vorheriger
schriftlicher Genehmigung von Hypertherm vorgenommen wurden.
Die obenstehende Gewährleistung ist exklusiv und tritt an die
Stelle aller anderen ausdrücklichen, angedeuteten, gesetzlichen
oder sonstigen Gewährleistungen bezüglich der Produkte oder der
erzielten Ergebnisse und aller angedeuteten Gewährleistungen oder
Bedingungen bezüglich Qualität, Gebrauchstauglichkeit oder Eignung
für einen bestimmten Zweck oder gegen Rechtsverletzung. Das
Vorhergehende stellt das einzige und ausschließliche Rechtsmittel für
jede Verletzung der Gewährleistung durch Hypertherm dar.
Vertriebspartner bzw. Originalgerätehersteller können andere oder
zusätzliche Gewährleistungen anbieten, dürfen Ihnen gegenüber
jedoch keine zusätzlichen Gewährleistungen oder Versprechungen
machen, die für Hypertherm verbindlich sind.
Patentschutz
Außer im Fall von Produkten, die nicht von Hypertherm hergestellt
wurden oder von einer anderen Person ohne strenge Einhaltung
der Vorgaben von Hypertherm hergestellt wurden, und im Fall von
Entwürfen, Verfahren, Formeln oder Kombinationen, die nicht (auch
nicht angeblich) von Hypertherm entwickelt wurden, hat Hypertherm
das Recht, auf eigene Kosten Prozesse oder Verfahren zu führen oder
beizulegen, die gegen Sie mit der Begründung eingeleitet werden,
dass die Verwendung eines Hypertherm-Produktes allein und nicht in
Verbindung mit einem anderen nicht von Hypertherm bereitgestelltem
Produkt ein Patent einer dritten Partei verletzt. Benachrichtigen Sie
Hypertherm unverzüglich, sobald Sie erfahren, dass eine Klage gegen
Sie angestrengt oder angedroht wird, die sich auf eine angebliche
Patentverletzung bezieht (jedenfalls nicht später als vierzehn (14) Tage,
nachdem Sie von einer Klage oder deren Androhung erfahren haben).
Voraussetzung für die Verpflichtung von Hypertherm, die Verteidigung
zu übernehmen, ist die alleinige Kontrolle von Hypertherm über
die Verteidigung des Klageverfahrens und die Kooperation und
Unterstützung des Beklagten.
Haftungsbeschränkung
Hypertherm haftet natürlichen oder juristischen Personen
gegenüber auf keinen Fall für nebensächliche Schäden,
direkte Folgeschäden, indirekte Schäden, Bußzahlungen oder
verschärften Schadensersatz (unter anderem entgangenen
Gewinn), wobei es keine Rolle spielt, ob die Haftpflicht
auf einem Vertragsbruch, einem Delikt, Erfolgshaftung,
GEWÄHRLEISTUNG
iii

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