DSP 1 Small
2.9 Bedienpersonal
Das Gerät darf nur von autorisiertem, ausgebildetem und unter-
wiesenem Personal bedient und instand gehalten werden. Dieses
Personal muss eine spezielle Unterweisung über auftretende Ge-
fahren erhalten haben.
Als unterwiesene Person gilt, wer über die ihr übertragenen Auf-
gaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten
unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die not-
wendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt
wurde.
Als Fachpersonal gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung,
Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Be-
stimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche
Gefahren erkennen kann.
Liegen beim Personal nicht die notwendigen Kenntnisse vor, ist es
auszubilden. Die Zuständigkeiten für die Bedienung und Instand-
haltung müssen klar festgelegt und eingehalten werden, damit unter
dem Aspekt der Sicherheit keine unklare Kompetenzverteilung be-
steht.
2.10 Verhalten im Gefahrenfall und bei Unfällen
Im Gefahrenfall oder bei Unfällen ist das Gerät durch sofortige Betä-
tigung eines NOT-AUS-Schalters abzuschalten. Dies kann auch durch
das Öffnen einer mit Sicherheitsschaltern versehenen Schutztür
oder Schutzscheibe erfolgen, die beim Öffnen die NOT-AUS-Funk-
tion auslöst.
Sicherheitseinrichtungen mit NOT-AUS-Funktion sind nur in entspre-
chenden Notsituationen zu betätigen.
Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht zum normalen Abschalten des
Gerätes verwendet werden.
8 | © Danfoss | 2023.01
Das Gerät darf nur von Personen bedient und instand gehalten
werden, von denen zu erwarten ist, dass sie ihre Arbeit zuverlässig
ausführen. Hierbei ist jede Arbeitsweise zu unterlassen, welche die
Sicherheit von Personen, der Umwelt oder des Gerätes beeinträchtigt.
Personen, die unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder die Reaktions-
fähigkeit beeinflussenden Medikamenten stehen, dürfen am und mit
dem Gerät keinerlei Arbeiten ausführen.
Bei der Personalauswahl müssen in Bezug auf das Mindestalter die
Jugendarbeitsschutzvorschriften des jeweiligen Landes und ggf. da-
rauf gründende berufsspezifische Vorschriften beachtet werden. Der
Bediener hat mit dafür zu sorgen, dass keine nicht autorisierten Per-
sonen am oder mit dem Gerät arbeiten. Nichtautorisierte Personen,
wie Besucher etc., dürfen nicht mit dem Gerät in Berührung kommen.
Sie müssen einen angemessenen Sicherheitsabstand einhalten.
Der Bediener ist verpflichtet, eintretende Veränderungen am Ge-
rät, welche die Sicherheit beeinträchtigen, sofort dem Betreiber zu
melden.
Stets auf Unfälle oder Feuer vorbereitet sein! Erste-Hilfe-Einrichtun-
gen (Verbandskasten, Augenspülflasche, etc.) und Feuerlöscher in
greifbarer Nähe aufbewahren.
Das Personal muss mit der Handhabung und dem Standort von
Sicherheits-, Unfallmelde-, Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen
vertraut sein. Hierdurch wird eine Abwehr von Gefahren und best-
mögliche Hilfe bei Unfällen sichergestellt.
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