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2. Sicherheit
Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über alle wichtigen Sicher-
heitsaspekte für einen optimalen Schutz des Personals sowie für den
sicheren und störungsfreien Betrieb des Gerätes. Zusätzlich beinhal-
ten die einzelnen Kapitel konkrete, mit Symbolen gekennzeichnete
Sicherheitshinweise zur Abwendung unmittelbarer Gefahren.
2.1 Allgemeines
Das Gerät ist zum Zeitpunkt seiner Entwicklung und Fertigung nach
geltenden, anerkannten Regeln der Technik gebaut und gilt als be-
triebssicher. Es können vom Gerät jedoch Gefahren ausgehen, wenn
es von nicht fachgerecht ausgebildetem Personal, unsachgemäß
oder nicht bestimmungsgemäß verwendet wird. Jede Person, die
mit Arbeiten am oder mit dem Gerät beauftragt ist, muss daher die
Betriebsanleitung vor Beginn der Arbeiten gelesen und verstan-
den haben. Dem Betreiber wird empfohlen, sich vom Personal die
Kenntnis der Betriebsanleitung nachweislich bestätigen zu lassen.
Veränderungen jeglicher Art sowie An- oder Umbauten am Gerät
sind untersagt.
Alle Sicherheits-, Warn- und Bedienungshinweise am Gerät sind stets
in gut lesbarem Zustand zu halten. Beschädigte Schilder oder Auf-
kleber müssen sofort erneuert werden.
Angegebene Einstellwerte oder -bereiche sind unbedingt einzuhal-
ten.
2.2 Verantwortung des Betreibers
• Betriebsanleitung stets in unmittelbarer Nähe des Gerätes und
für das Installations-, Bedienungs-, Wartungs- und Reinigungs-
personal jederzeit zugänglich aufbewahren.
• Gerät nur in technisch einwandfreiem und betriebssicherem
Zustand betreiben.
• Sicherheitseinrichtungen immer frei erreichbar vorhalten und
regelmäßig prüfen.
Die Angaben zur Arbeitssicherheit beziehen sich auf die zum Zeit-
punkt der Herstellung des Gerätes gültigen Verordnungen der
Europäischen Union. Der Betreiber ist verpflichtet, während der
gesamten Einsatzzeit des Gerätes die Übereinstimmung der benann-
ten Arbeitssicherheitsmaßnahmen mit dem aktuellen Stand der
Regelwerke festzustellen und neue Vorschriften zu beachten. Außer-
halb der Europäischen Union sind die am Einsatzort des Gerätes
geltenden Arbeitssicherheitsgesetze sowie regionalen Vorschriften
und Bestimmungen einzuhalten. Neben den Arbeitssicherheitshin-
weisen in dieser Betriebsanleitung sind die für den Einsatzbereich
des Gerätes allgemein gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und
Umweltschutzvorschriften zu beachten und einzuhalten.
2.3 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Betriebssicherheit des Gerätes ist nur bei bestimmungsgemäßer
Verwendung entsprechend der Angaben in der Betriebsanleitung
gewährleistet. Die Anlage dient zur Bereitstellung von Wärme-
energie aus dem Versorgungsnetz eines Energieunternehmens oder
einer anderen Wärmeerzeugungsanlage (z.B. Kessel) durch Über-
tragung der Wärmeleistung auf eine kundenseitige Hausanlage.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung zählt auch die korrekte
Einhaltung der Montage-, Betriebs-, Wartungs- und Reinigungs-
anleitungen.
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HINWEIS!
Umbau und Erweiterungsmaßnahmen stimmen Sie immer mit
dem Hersteller ab.
Der Betreiber und das von ihm autorisierte Personal sind verantwort-
lich für den störungsfreien Betrieb des Gerätes sowie für eindeutige
Festlegungen über die Zuständigkeiten bei Installation, Bedienung,
Wartung und Reinigung des Gerätes. Die Angaben der Betriebsanlei-
tung sind vollständig und uneingeschränkt zu befolgen! Der Betreiber
hat darüber hinaus sicherzustellen, dass
– in einer Gefährdungsbeurteilung weitere Gefahren ermittelt
werden, die sich durch die speziellen Arbeitsbedingungen am
Einsatzort des Gerätes ergeben.
– in einer Betriebsanweisung alle weiteren Arbeits- und Sicher-
heitshinweise festgelegt werden, die aus der Gefährdungsbe-
urteilung der Arbeitsplätze am Gerät resultieren.
Es gilt in der Bundesrepublik Deutschland z.B. die Betriebssicherheits-
verordnung (BetrSichV, BGBL I 2016).
Jede darüber hinausgehende und/oder andersartige Verwendung
des Gerätes ist untersagt und gilt als nicht bestimmungsgemäß!
Ansprüche jeglicher Art gegen den Hersteller und/oder seine Be-
vollmächtigten wegen Schäden aus nicht bestimmungsgemäßer
Verwendung des Gerätes sind ausgeschlossen. Für alle Schäden bei
nicht bestimmungsgemäßer Verwendung haftet allein der Betreiber
und/oder der Eigentümer.
© Danfoss | 2023.01 | 5