DSP 1 Small
1.8 Entsorgung
Sofern keine Rücknahme- oder Entsorgungsvereinbarung getroffen
wurde, zerlegte Bestandteile nach sachgerechter Demontage der
Wiederverwertung zuführen:
• Metallische Materialreste verschrotten.
• Plastikelemente zum Kunststoffrecycling geben.
• Übrige Komponenten nach Materialbeschaffenheit sortiert ent-
sorgen.
• Restmedien fachgerecht entsorgen. Bei der Einleitung von Zu-
satzstoffen (z. B. Glykol u. ä.) sind die geltenden Rechtsvorschrif-
ten zu beachten.
Betriebsstoffe wie Fette, Öle, Konservierungs- und Reinigungsmittel
aus dem Gerät sortenrein und umweltgerecht entfernen. Dabei ge-
eignete und für die betreffenden Betriebsstoffe zugelassene Auf-
fang- und Aufbewahrungsbehälter verwenden. Behälter mit Angaben
über Inhalt, Füllstand und Datum eindeutig kennzeichnen und bis
zur endgültigen Entsorgung so lagern, dass eine missbräuchliche
Verwendung ausgeschlossen ist.
4 | © Danfoss | 2023.01
ACHTUNG!
Elektroschrott, Elektronikkomponenten, Schmier- und andere Hilfs-
stoffe unterliegen der Sondermüllbehandlung und dürfen nur von
zugelassenen Fachbetrieben entsorgt werden!
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