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ZÜNDSCHLOSS
Der Schlüssel hat 4 verschiedene Positio-
nen Abb. 9:
❒ STOP: der Motor steht, der Schlüs-
sel kann abgezogen werden, das Lenk-
rad ist blockiert. Einige elektrische Ein-
richtungen (z. B. das Autoradio, die
Zentralverriegelung...) funktionieren.
❒ MAR: Fahrstellung. Alle elektrischen
Vorrichtungen funktionieren.
❒ AVV: Anlassen des Motors (nicht ein-
rastende Stellung).
❒ PARK: der Motor steht, Parklicht ein-
geschaltet, Schlüssel abziehbar, Lenk-
rad blockiert. Das Drehen des Schlüs-
sels auf PARK erfolgt nach Druck der
Taste A.
Der Anlassschalter ist mit einem Sicher-
heitsmechanismus versehen, wodurch bei
nicht Anspringen des Motors der Schlüs-
sel zuerst auf STOP gestellt werden
muss, bevor der Anlassvorgang wiederholt
werden kann.
ZUR BEACHTUNG
Bei einer Beschädigung der
Anlassvorrichtung (z. B. nach
einem Diebstahlversuch) ist die Funk-
tion vor der Weiterfahrt durch das Fi-
at Kundendienstnetz prüfen zu lassen.
Abb. 9
ZUR BEACHTUNG
Wenn Sie das Fahrzeug ver-
lassen, ziehen Sie bitte immer
den Zündschlüssel ab, um zu verhin-
dern, dass unbeabsichtigt die Bedie-
nungen betätigt werden. Bitte denken
Sie daran, stets die Handbremse anzu-
ziehen und auf Steigungen den ersten
Gang einzulegen, auf Gefällen den
Rückwärtsgang. Kinder sollten nie un-
beaufsichtigt im Fahrzeug bleiben.
LENKRADSPERRE
Einschaltung
Steht die Vorrichtung auf STOP, ist der
Schlüssel abzuziehen und das Lenkrad bis
zum Einrasten zu bewegen.
Ausschaltung
Das Lenkrad leicht bewegen, während der
F0N0007m
Schlüssel auf MAR gedreht wird.
ZUR BEACHTUNG
Den Zündschlüssel nie bei
fahrendem Fahrzeug abzie-
hen. Das Lenkrad würde automatisch
beim ersten Lenkmanöver blockieren.
Dieser Hinweis ist immer gültig, auch
beim Abschleppen des Fahrzeugs.
ZUR BEACHTUNG
Alle Einschritte im Ersatz-
teilmarkt mit darauf folgen-
den Beschädigungen der Lenkung
oder der Lenksäule (z. B. Montage ei-
ner Diebstahlanlage), die außer zur
Verschlechterung der Leistungen des
Systems und zum Verfall der Garan-
tie auch zu schweren Sicherheitspro-
blemen sowie einem nicht zur Zulas-
sung konformen Fahrzeug führen
können, sind strengstens verboten.
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