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Entsorgung; Dekontamination - Zeiss Axiovert 5 digital Betriebsanleitung

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ZEISS

8.3 Entsorgung

Das Mikroskop und seine Komponenten dürfen nicht als Hausmüll oder über kommunale Entsor-
gungsunternehmen entsorgt werden. Die Entsorgung muss in Übereinstimmung mit den gelten-
den Vorschriften (WEEE-Richtlinie 2012/19/EU) erfolgen. ZEISS hat in den Mitgliedsstaaten der Eu-
ropäischen Union ein Rücknahme- und Recyclingsystem für Geräte eingerichtet, das eine geeigne-
te Wiederverwendung gemäß den genannten EU-Richtlinien sicherstellt. Für eine Dekontaminati-
on ist der Kunde verantwortlich.
Info
Detaillierte Informationen bezüglich Entsorgung und Recycling erhalten Sie bei Ihrem ZEISS
Vertriebs- und Servicepartner.

8.4 Dekontamination

Vor der Rücksendung gebrauchter Gegenstände an den ZEISS-Standort muss eine Dekontaminati-
onserklärung vorgelegt werden.
Kann keine zuverlässige Dekontamination gewährleistet werden, so muss die Gefahr nach den
gültigen Vorschriften gekennzeichnet werden. Im Allgemeinen muss ein gut sichtbares Warnzei-
chen an dem Gegenstand selbst und außen an der Verpackung zusammen mit ausführlichen In-
formation zu der Art der Kontamination angebracht werden.
Betriebsanleitung ZEISS Axiovert 5 digital | de | Rev. 2 | 431030-7021-100
8 Außerbetriebnahme und Entsorgung | 8.3 Entsorgung
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