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Kennzeichnung; Absaugung - S-Klima S-Serie Technisches Handbuch

Monosplit-raumklimageräte mit kältemittel r32
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Sicherstellen, dass sich die Flasche auf der Waage befindet, bevor die Absaugung erfolgt.
Die Absauganlage gemäß den Anweisungen des Herstellers starten und betreiben.
Die Flaschen nicht übermäßig befüllen (maximal 80 Vol.–% Flüssigkeitsfüllung).
Den maximalen Arbeitsdruck der Flasche nicht überschreiten, auch nicht vorübergehend.
Wenn die Flaschen korrekt befüllt wurden und das Verfahren abgeschlossen ist, sicherstellen,
dass die Flaschen und die Ausrüstung umgehend vom Standort entfernt und alle Absperrven-
tile an der Ausrüstung geschlossen werden.
Abgesaugtes Kältemittel nicht in ein anderes Kältesystem füllen, bevor es gereinigt und ge-
prüft wurde.

2.4.10 Kennzeichnung

Die Ausrüstung mit einer Kennzeichnung versehen, aus der hervorgeht, dass sie außer Be-
trieb genommen wurde und das Kältemittel abgesaugt wurde. Die Kennzeichnung datieren
und unterzeichnen.
Bei Geräten, die brennbare Kältemittel enthalten, sicherstellen, dass die Kennzeichnungen
auf der Ausrüstung darauf hinweisen, dass sie brennbares Kältemittel enthalten.

2.4.11 Absaugung

Wenn Kältemittel zwecks Wartung oder Außerbetriebnahme aus einem System abgesaugt
wird, empfiehlt es sich, das gesamte Kältemittel sicher abzusaugen.
Bei der Umfüllung von Kältemittel in Flaschen sicherstellen, dass ausschließlich geeignete
Flaschen zur Kältemittelabsaugung zum Einsatz kommen.
Sicherstellen, dass eine ausreichende Anzahl an Flaschen zur Verfügung steht, um die ge-
samte Systemfüllung aufzunehmen.
Alle verwendeten Flaschen müssen für die Absaugung von Kältemittel bestimmt sein und
eine Kennzeichnung aufweisen, aus der hervorgeht, dass sie für jenes Kältemittel geeignet
sind (d. h. Spezialflaschen für die Kältemittelabsaugung).
Die Flaschen müssen mit einem Überdruckventil und dazugehörigen Absperrventilen ausge-
stattet sein, die uneingeschränkt funktionsfähig sind.
Leere Absaugflaschen werden evakuiert und vor der Absaugung möglichst gekühlt.
Die Absaugausrüstung muss einen einwandfreien Funktionszustand aufweisen. Zudem müs-
sen Anweisungen für die Verwendung der Ausrüstung vorliegen, und sie muss sich für die
Absaugung aller relevanten Kältemittel eignen, ggf. einschließlich brennbarer Kältemittel.
Außerdem müssen kalibrierte Waagen in einwandfreiem Funktionszustand bereitstehen.
Schläuche müssen leckfreie Trennkupplungen aufweisen und sich in einem einwandfreien
Funktionszustand befinden.
Vor Verwendung der Absauganlage sicherstellen, dass sie einen zufriedenstellenden
Betriebszustand aufweist und ordnungsgemäß instandgehalten wurde, und dass alle Elektro-
komponenten abgedichtet sind, um eine Entzündung im Fall der Freisetzung von Kältemittel
zu verhindern. In Zweifelsfällen Rücksprache mit dem Hersteller nehmen.
Das abgesaugte Kältemittel ist in einer geeigneten Absaugflasche mit dem relevanten Abfall-
transportschein an den Kältemittellieferanten zurückzusenden. Kältemittel in Absauganlagen
und insbesondere in Flaschen keinesfalls mischen.
Wenn Verdichter oder Verdichteröle entfernt werden müssen, sicherstellen, dass sie bis zu
einem akzeptablen Niveau evakuiert wurden, damit kein brennbares Kältemittel in dem
Schmiermittel zurückbleibt.
Technisches Handbuch S-Serie R32 | Ausgabe 11-01-2023 | 20007503
Sicherheit
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