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Sicherheitshinweise; Allgemeine Bestimmungen; Vorgesehene Verwendung; Normen Und Vorschriften - Atag XL75F Montageanleitung Und Wartungsübersicht

Inhaltsverzeichnis

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Sicherheitshinweise

Allgemeine Bestimmungen

Vorgesehene Verwendung

Normen und Vorschriften

Allgemeine Bestimmungen
Das vorliegende Dokument enthält wichti-
ge Informationen in Bezug auf die Sicher-
heit und Zuverlässigkeit der Anlage sowie
die Inbetriebnahme und den Betrieb des
Heizkessels ATAG XLF. Alle beschrie-
benen Tätigkeiten dürfen ausschließlich
von autorisierten Technikern durchgeführt
werden.
Es dürfen nur OEM-Teile des Heizkessel-
herstellers verwendet werden. Anderen-
falls verfällt ein etwaiger Gewährleis-
tungsanspruch.
Vorgesehene Verwendung
Der ATAG XLF ist ein modulierender Gas-
Brennwertkessel, der am Boden steht
und mit einem Keramikfl ächenbrenner
geliefert wird. Die maximale Sollwerttem-
peratur des Heizkessels beträgt 90 °C.
Normen und Vorschriften
Während der Installation und des Be-
triebs des ATAG XLF Heizkessels müs-
sen alle maßgebenden Normen (europäi-
sche und nationale) eingehalten werden:
-
Lokale Bauvorschriften im Hinblick
auf die Installation von Heizungsanla-
gen und Abgasabzugssystemen.
-
Vorschriften für den Anschluss an das
Stromversorgungsnetz.
-
Vorschriften des lokalen Gasversor-
gungsunternehmens.
-
Normen und Vorschriften in Bezug auf
Sicherheitseinrichtungen für Heizanla-
gen.
-
Zusätzliche lokale Gesetze/Vorschrif-
ten, die für die Installation und den
Betrieb von Heizungsanlagen gelten.
-
Siehe Kapitel „Inbetriebnahme", für
jene Vorschriften, die für die Heizwas-
ser- und Warmwasserqualität gelten.
Der ATAG XLF Heizkessel verfügt über
die CE-Kennzeichnung und entspricht
den folgenden Europäischen Richtli-
nien und Normen:
-
92/42/EWG
Richtlinie über Wirkungsgrade von
Heizkesseln
-
2016/426/EU
Vorschrift über Gasgeräte
-
2014/35/EU
Niederspannungsrichtlinie
-
2014/30/EU
EMV-Richtlinie
-
DIN EN 15502-1
Heizkessel für gasförmige Brennstof-
fe - Teil 1: Allgemeine Anforderungen
und Prüfungen
-
DIN EN 15502-2
Heizkessel für gasförmige Brennstof-
fe - Teil 2-1: Heizkessel der Bauart C
und Heizkessel der Bauarten B2, B3
und B5 mit einer Nennwärmebelas-
tung nicht größer als 1 000 kW
-
DIN EN 55014-1 (2011) EMV -
Anforderungen an Haushaltsgeräte,
Elektrowerkzeuge und ähnliche Elekt-
rogeräte – Teil 1: Störaussendungen
-
DIN EN 55014-2 (2008) EMV -
Anforderungen an Haushaltsgeräte,
Elektrowerkzeuge und ähnliche
Elektrogeräte – Teil 2: Störfestigkeit -
Produktfamiliennorm
-
DIN EN 61000-3-2 (2013) Elektroma-
gnetische Verträglichkeit
(EMV) - Teil 3-2: Grenzwerte - Grenz-
werte für Oberschwingungsströme
(Geräte-Eingangsstrom <= 16 A je
Leiter)
-
DIN EN 61000-3-3 (2014) Elektro-
magnetische Verträglichkeit (EMV)
- Teil 3-3: Grenzwerte - Begrenzung
von Spannungsänderungen, Span-
nungsschwankungen und Flicker in
öff entlichen Niederspannungs-Ver-
sorgungsnetzen für Geräte mit einem
Bemessungsstrom <= 16 A je Leiter,
die keiner Sonderanschlussbedin-
gung unterliegen.
-
DIN EN 60335-1 (2011) Sicherheit
elektrischer Geräte für den Hausge-
brauch und ähnliche Zwecke – Teil 1:
Allgemeine Anforderungen
-
DIN EN 60335-2-102 (2006/A1-2010)
Sicherheit elektrischer Geräte für den
Hausgebrauch und ähnliche Zwecke
- Teil 1: Besondere Anforderungen für
Gas-, Öl- und Festbrennstoff geräte
mit elektrischen Anschlüssen.
Es ist notwendig, dass die derzeit
gültigen lokalen Normen eingehalten
werden.
IGEM Dokumente
-
IGE/UP/1&1A - IGE/UP/2 - IGE/UP/10
Andere Richtlinien
-
ICOM - BSRIA Dokumente
BG29/2012
-
BG50/2013 - CIBSE Richtlinien (B1,
C, F)
-
HSE - INDG 436
-
RAL - UZ 61 / DIN 4702-8
-
EnEV - Energieeinsparverordnung
-
TRGI (DVGW G600) - Technische
Regeln für Gasinstallationen
-
ATV DVWK-A251 - Kondensate aus
Brennwertkesseln
-
TRF - Technische Regeln Flüssiggas
-
DVGW
Ein unsachgemäßer Betrieb kann zu
Schäden an den Heizkessel- und Anla-
genkomponenten führen und eventuell
Gefahren verursachen. Nur Personen
mit entsprechenden Kenntnissen und
Qualifi kationen dürfen Einstellungen
am Heizkessel und der zugehörigen
Ausrüstung vornehmen.
Das Gerät darf nicht von Kindern oder
Personen mit eingeschränkten körper-
lichen, geistigen oder sensorischen
Fähigkeiten oder mit unzureichender
Erfahrung und unzureichenden Kennt-
nissen benutzt werden, es sei denn,
sie werden beaufsichtigt oder haben
entsprechende Anweisungen erhalten.
Es muss sichergestellt werden, dass
Kinder nicht mit den Geräten spielen
können.
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