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Verladung Mit Seilen Oder Ketten; Schleppen Mit Fahrgestellen - Mosa TS 600 EVO MULTI4 Bedienungs- Und Wartungshandbuch

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VERLADUNG MIT SEILEN ODER KETTEN

SCHLEPPEN MIT FAHRGESTELLEN

ACHTUNG
!
Den Stromerzeuger NICHT manuell oder mit einem Ab-
schleppfahrzeug ohne das vorgesehene Baustellen-
fahrgestell transportieren.
Die Fahrgestelle sind ausschließlichIich zum Bewegen der
Stromerzeuger zu verwenden, für die sie bemessen wurden.
STRASSENFAHRGESTELLE CTV:
Es wurde ein Standard Fahrgestell für den allgemeinen Ge-
brauch entwickelt, auf dem der Stromerzeuger befestigt ist.
Es ist für den Transport auf öffentlichen Strassen zugelassen,
nach Erhalt der Betriebserlaubnis von den zuständigen am-
tlichen Stellen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 80
km/h, jedoch sind in jedem Fall die geltenden Vorschriften für
den Transport auf öffentlichen Strassen des Einsatzortes ein-
zuhalten.
TRANSPORT UND BEWEGUNG
BAUSTELLENFAHRGESTELL CTL:
Diese Art Fahrgestell wird an den Grundrahmen des Aggrega-
tes angeschraubt. Es ist nicht für öffentlichen Strassen vorge-
sehen und darf nur auf begrenztem privaten Grund verwendet
werden zugelassen.
Auf glatten Oberflächen (Asphalt und Beton) ist die zulässige
Höchstgeschwindigkeit 40 km/h. In jedem Fall müssen die gül-
tigen Gesetze am Einsatzort eingehalten werden.
Für alle Fahrgestelltypen gelten folgende Angaben:
• Das mit dem Stromerzeuger beladene Fahrgestell NICHT
auf schiefen Ebenen parken.
• Beim Abstellen immer die Handbremse oder Sicherhei-
tsbremse anziehen.
• Das Fahrgestell NICHT auf stark unebener, holpriger Stras-
se schleppen.
TRANSPORT DES AGGREGATES DURCH FAHRZEUGE
Beim Transport des Aggregates auf Fahrzeugen muss un-
bedingt darauf geachtet werden, dass eine rutsch- und kipp-
sichere Befestigung mit Gurten gewährleistet ist, um uner-
wartete Stösse und Aufprallen zu verhindern, die Schäden
am Rahmen und am Motor verursachen könnten, oder noch
schlimmer, der Verlust oder das Kippen der Last. Der Tran-
sporteur muss immer den geltenden Strassencode am Ort des
Transportes beachten.
16
M
4.2.1
OK

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