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Allgemeine Bestimmungen Zum Explosionsschutz; Innerer Explosionsschutz; Äußerer Explosionsschutz; Sicherheitsmaßnahmen Für Alle Zündschutzarten - Siemens SIPROCESS GA700 Kompaktbetriebsanleitung

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2.4

Allgemeine Bestimmungen zum Explosionsschutz

2.4.1

Innerer Explosionsschutz

Der innere Explosionsschutz bezieht sich auf den Messgasweg (Containment System, "CS") im
Analysator und den Zündschutz des Prozessgases. Hierbei sind folgende Fälle zu unterscheiden:
Tabelle 2-1
Innerer Explosionsschutz: Fallunterscheidung
Messgas
Nicht brennbare Gasge‐
mische und Gasgemi‐
sche unterhalb von 25%
der unteren Explosions‐
grenze (UEG)
Gelegentlich zündfähi‐
ge Gasgemische
Häufig oder ständig
zündfähige Gasgemi‐
sche
Gasgemische oberhalb
der oberen Explosions‐
grenze (OEG)
2.4.2
Äußerer Explosionsschutz
Der äußere Explosionsschutz soll verhindern, dass zündfähige Gasgemische (Gasschwaden) in
das Gehäuse eindringen oder sich an den Oberflächen entzünden können.
2.4.2.1
Sicherheitsmaßnahmen für alle Zündschutzarten
Die Messgas- und Vergleichsgasableitungen müssen außerhalb des explosionsgefährdeten
Bereiches an einer ungefährdeten Stelle enden.
Die Messgasableitung kann auch an die Entnahmestelle zurückgeführt werden.
OXYMAT 7: Beim Ableiten brennbarer wie auch nicht brennbarer Messgase in den
explosionsgefährdeten Bereich müssen Sie pro Messgaseingang und -ausgang je eine
Flammensperre vorsehen.
Der maximal zulässige Messgasdruck im Analysator hängt von der eingeleiteten Gasart ab.
Stellen Sie sicher, dass keine höheren absoluten Messgasdrücke auftreten als in den technischen
Daten der jeweiligen Geräteausführung angegeben. Die genauen Angaben zu den
Geräte in explosionsgeschützter Ausführung
Kompaktbetriebsanleitung, 01/2022, A5E35134047-11
Maßnahmen
Wenn Sie sichergestellt haben, dass das Messgas im CS nicht explosionsfähig wird, können Sie auf
Flammensperren verzichten.
Das Einleiten von gelegentlich zündfähigen Gasgemischen in das Wandgerät ist nur mit der Zünd‐
schutzart Ex px/py zulässig. Empfohlen ist eine automatische Spüleinrichtung nach Ex px!
Beim Einleiten eines brennbaren oder gelegentlich zündfähigen Gasgemisches in OXYMAT 7 im
Wandgerät muss jeder Ein-/Ausgang für Mess- und Vergleichsgas mit je einer Flammensperre aus‐
gestattet sein. Die eingebauten Flammensperren müssen den sicherheitstechnischen Erfordernis‐
sen dieses zündfähigen Gasgemisches entsprechen.
Das Einleiten eines gelegentlich zündfähigen Gasgemisches in OXYMAT 7 im Einschubgerät ist nicht
zulässig.
Leiten Sie niemals häufig oder ständig zündfähige Gasgemische ein.
Für diese brennbaren Gasgemische ist eine Einzelfallbeurteilung notwendig.
2.4 Allgemeine Bestimmungen zum Explosionsschutz
Sicherheitshinweise
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