Sicherheitshinweise
2.4 Allgemeine Bestimmungen zum Explosionsschutz
Messgaseingangsbedingungen finden Sie im Kapitel "Technische Daten für Betrieb in
explosionsgefährdeten Bereichen (Seite 101)".
Prüfen Sie das Containment-System insbesondere vor dem Einleiten brennbarer Messgase auf
Dichtigkeit nach allen Installations- und Instandhaltungsarbeiten.
2.4.2.2
Zündschutzart Ex p
Für Gas/Luft-Gemischen oberhalb der UEG ist im Sinne der EN IEC 60079-2 und der EN IEC
60079-14 eine Ausfallsicherheit des Containment Systems nicht gewährleistet, denn über
Leckagen (z. B. O-Ringe) kann das Messgas in das überdruckgekapselte Gehäuse eindringen. Die
Freisetzung von Messgas darf jedoch als begrenzt eingestuft werden. Die maximale
Freisetzungsmenge wird durch Qualitätssicherungsmaßnahmen vom Hersteller bei
Auslieferung des Analysators gewährleistet.
Die maximale Freisetzungsmenge von Messgas beträgt:
Analysenmodul
OXYMAT 7
ULTRAMAT 7
CALOMAT 7
Um das Anreichern von Gasen im Gehäuse zu minimieren bzw. zu vermeiden, werden Ex p-
Geräte mit einem Zündschutzgas (Spülgas) kontinuierlich bespült. Als Spülgas wird Inertgas
oder Luft gewählt.
Während der Vorspülphase, vor dem Einschalten des Geräts, durchströmt das Spülgas das
Gehäuse, um eventuell vorhandene brennbare Gase zu entfernen. In der Betriebsphase wird das
Spülgas weiterhin ins Gehäuse geleitet. Dadurch wird das über Leckagen freigesetzte Messgas
verdünnt, so dass kein zündfähiges Gasgemisch entsteht.
Die Angaben zum Spülgas finden Sie unter: Technische Daten für Betrieb in
explosionsgefährdeten Bereichen (Seite 101).
Explosionsgefahr
Für vereinfacht überdruckgekapselte Geräte mit Zündschutzart Ex pz für den Einsatz in der Ex-
Zone 2 und Ex-Zone 22 gilt:
• Leiten Sie niemals brennbare Gas/Luft-Gemischen ein, deren Zusammensetzung auch
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WARNUNG
gelegentlich oberhalb der UEG liegt.
max. Freisetzungsmenge
200 μl/min
500 μl/min
400 μl/min
Kompaktbetriebsanleitung, 01/2022, A5E35134047-11
Geräte in explosionsgeschützter Ausführung