Richtlinien und Sicherheitsinformation
RoHS
RoHS2 Konformitätserklärung
RETeval-Produktlinie
Die
stimmt
mit
der
EU-RoHS-Richtlinien
2002/95/EG,
2011/65/EU, 2015/863, und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der
Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-
Richtlinien) überein. Hiermit erklären wir, dass die beschränkten Stoffe darin nicht
enthalten sind (abgesehen von den nach RoHS zulässigen Ausnahmen wird der
Grenzwert des Stoffes nicht überschritten). RETeval-Geräte sind auch mit der CE-
Kennzeichnung gekennzeichnet, die die Einhaltung von RoHS2 anzeigt.
Die RoHS-Richtlinien erlauben bestimmte Ausnahmen von den festgelegten
Grenzwerten. RETeval entspricht der Ausnahme 6(a), die Blei als Legierungselement in
Stahl für Bearbeitungszwecke und in verzinktem Stahl mit einem Anteil bis zu 0,35 %
Gewichtsprozent zulässt.
Konformitätserklärung zur RoHS 2 China
Die RETeval-Produktlinie stimmt mit der China RoHS-Richtlinie GB/T 26572-2011 über
Anforderungen an Konzentrationsgrenzwerte für bestimmte eingeschränkte Stoffe in
Elektro- und Elektronikprodukten (RoHS-Richtlinien) überein. Hiermit erklären wir,
dass die beschränkten Stoffe darin nicht enthalten sind (abgesehen von den nachfolgend
genannten spezifischen Ausnahmen wird der Grenzwert des Stoffes nicht überschritten).
Der im RETeval-Ladegerät enthaltene Edelstahl kann Spuren von Blei enthalten, die den
zulässigen Grenzwerten der Ausnahmeregelung 6(a) der EU-RoHS entsprechen.
Aufgrund der möglichen Spuren von Blei in diesem Bauteil beträgt die umweltfreundliche
Nutzungsdauer (EFUP) des RETeval Systems 25 Jahre.
RETeval
Benutzerhandbuch
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