Kupplungssteuerhebel
Durch Ziehen des Hebels (1) zum Lenkergriff wird die
Kupplung betätigt.
Hierzu reicht schon ein geringer Kraftaufwand der
Hand aus, da es sich um eine hydraulisch betätigte
Bremse handelt.
Der Steuerhebel ist mit einem Knopf (2) versehen,
über den der Abstand zwischen Hebel und Griff am
Lenkerstummel eingestellt werden kann.
Der Hebelabstand kann innerhalb eines Bereichs
von 10 Einrastungen des Knopfs (2) reguliert werden.
Durch Drehen im Uhrzeigersinn wird der Abstand
des Hebels zum Griff vergrößert. Umgekehrt wird
der Abstand verkleinert.
Die korrekte Verwendung dieser Vorrichtung
verlängert die Lebensdauer des Motors und schützt
die Antriebselemente vor Schäden.
Achtung
Die Regulierung des Kupplungshebels muss
bei stehendem Motorrad erfolgen.
Achtung
Vor dem Betätigen dieser Steuerelemente, die
im Abschnitt „Starten und Fahren" gegebene
Anweisungen lesen.
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Hinweise
Bei ausgeklapptem Seitenständer kann der
Motor gestartet werden, wenn sich das Getriebe im
Leerlauf befindet. Bei eingelegtem Gang ist der
Anlass möglich, wenn der Kupplungshebel gezogen
wird (dabei muss der Seitenständer vor dem
Einlegen des Gangs jedoch hochgeklappt werden).
Abb. 80