7
INBETRIEBNAHME
7
Inbetriebnahme
7.1
Prüfen
7.2
Wiederkehrende technische Überprüfungen
16
B E T R I E B S A N L E I T U N G | i14 Lock
GEFAHR
Gefahr durch unerwarteten Anlauf der Maschine
Tod oder schwere Verletzung
Stellen Sie vor der Funktionsprüfung sicher, dass sich keine Personen im Gefahr‐
b
bereich befinden.
Vorgehensweise
Nach der Installation und nach jedem Fehler die korrekte Funktion des Geräts überprü‐
fen. Dabei wie folgt vorgehen:
Mechanische Funktionsprüfung
Schutzeinrichtung öffnen und wieder schließen. Dabei dürfen die Komponenten
b
der Sicherheitszuhaltung nicht mit anderen Teilen kollidieren. Wenn die Schutzein‐
richtung geschlossen ist, dann muss der Betätiger in einer Position sein, die die
Betätigung der Zuhaltung ermöglicht.
Elektrische Funktionsprüfung
1.
Versorgungsspannung einschalten.
2.
Alle Schutzeinrichtungen schließen und Zuhaltungen sperren. Die Maschine darf
nicht selbständig anlaufen.
3.
Zuhaltung prüfen. Die Schutzeinrichtung darf sich nicht öffnen lassen.
4.
Maschinenfunktion starten.
5.
Sicherstellen, dass die Zuhaltung sich nicht entsperren lässt, solange die gefährli‐
che Maschinenfunktion aktiv ist.
6.
Maschinenfunktion stoppen und Zuhaltung entsperren.
7.
Prüfen, ob die Schutzeinrichtung so lange zugehalten wird, bis kein Verletzungsri‐
siko mehr besteht (z. B. durch nachlaufende Bewegungen).
8.
Wiederanlaufsperre prüfen. Maschinenfunktion darf sich nicht starten lassen,
solange die Zuhaltung entsperrt ist.
9.
Schritte 3 bis 8 für jede Schutzeinrichtung einzeln wiederholen.
Ergänzende Informationen
HINWEIS
Bei der Ausführung nach Arbeitsstromprinzip kann ein aktiver Zuhaltebefehl simuliert
werden, indem an den Kontakt "Eingang Zuhaltung" eine Spannung von 24 V DC
angelegt wird.
GEFAHR
Mangelnde Prüfung oder falsche Instandsetzung
Gefahr der Unwirksamkeit der Schutzeinrichtung
Bei Beschädigung oder Verschleiß die gesamte Sicherheitszuhaltung mit Betätiger
b
austauschen. Niemals einzelne Teile oder Baugruppen austauschen.
Sicherheitszuhaltung entsprechend den national gültigen Vorschriften innerhalb
b
der darin geforderten Fristen überprüfen.
8020552/1CY0/2022-10-24 | SICK
Irrtümer und Änderungen vorbehalten