7.3 - KONTROLLSTATION - ARBEITSBEREICH DES BEDIENERS
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Der Bediener muss immer einen Mindestabstand von 5 m zur Maschine einhalten.
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Der Bediener sollte mit PSA (Schuhe, Overall und Schutzbrille) ausgestattet sein. Bei Arbeiten
unter sehr staubigen Bedingungen sollte eine Gesichtsschutzmaske getragen werden.
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Der Bediener muss versuchen, sich in Bezug auf die Maschine im empfohlenen Arbeitskegel zu
positionieren, um sowohl zu vermeiden, dass er sich außerhalb des Bewegungsbereichs der
Maschine befindet, als auch in dem Bereich, in dem Gegenstände aufgewirbelt werden könnten.
Außer bei Arbeiten an Hängen mit einer Neigung von mehr als 25°, für die die vorherigen
Anweisungen befolgt werden sollten.
60°
UNZULÄSSIGER
BEREICH
Mindestabstand
30–50 Meter
60°
ZULÄSSIGER ARBEITSBEREICH
Mindestabstand 10 Meter
ZULÄSSIGER ARBEITSBEREICH
Mindestabstand 10 Meter
76
McCONNEL
60°
UNZULÄSSIGER
BEREICH
Mindestabstand
30–50 Meter
60°