McCONNEL
5 - GRUNDBEGRIFFE
5.1 - DEFINITION DER VERWENDETEN BEGRIFFE
BEDIENER
Personal, das für die Bedienung der Maschine unter Arbeitsbedingungen und während der Fahrt geschult und für
die Durchführung der üblichen Kontrollen und die Reinigung der Maschine ausgebildet ist.
Darf keine Behinderungen jeglicher Art oder gesundheitliche Probleme haben.
FACH- ODER WARTUNGSPERSONAL
Personal, das geschult ist, um außergewöhnliche Wartungsarbeiten, Montage, Demontage und Wiedermontage
von Maschinenkomponenten durchzuführen.
Darf keine Behinderungen jeglicher Art oder gesundheitliche Probleme haben.
AUTORISIERTES PERSONAL
Personal, das geschult ist, um außergewöhnliche Wartungsarbeiten, Montage, Demontage und Wiedermontage
von Maschinenkomponenten durchzuführen.
Muss von der Firma McConnel schriftlich zu Eingriffen an der Maschine autorisiert
sein. Darf keine Behinderungen jeglicher Art oder gesundheitliche Probleme haben.
BEDIENERASSISTENT
Personal, das geschult ist, dem Bediener bei allen Manövern der Maschine zu helfen (Manöver auf der
Baustelle mit eingeschränkter Sicht, Be- und Entladen vom Transportmittel, Verwendung der Handpumpe usw.)
und bei den Tätigkeiten auf der mobilen Baustelle (Schneiden auf öffentlichen Straßen). Muss die wichtigsten
Arbeitssicherheitsanforderungen kennen.
AUTHORISIERTE WERKSTATT
Eine autorisierte Werkstatt mit Personal, das für die Durchführung außerordentlicher Wartungsarbeiten sowie für
die Montage, Demontage und Wiedermontage von Maschinenkomponenten geschult ist, muss von McConnel
Limited schriftlich zu Eingriffen an der Maschine autorisiert werden.
Der Bediener wird gebeten, für die Definition der anderen Begriffe in diesem Handbuch die Norm UNI EN 12100-
2010 zu Rate zu ziehen.
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