McCONNEL
1.8 - UNSACHGEMÄSSE ODER NICHT ZULÄSSIGE VERWENDUNG
ACHTUNG
Hinweis auf gefährliche Situationen beim Umgang mit der Maschine, die zu schweren
Personen- oder Sachschäden führen können.
WARNUNG
Da es unmöglich ist, alle möglichen unsachgemäßen Verwendungen vorherzusehen,
sollten Sie sich vor der Ausführung der Arbeiten mit McConnel in Verbindung setzen,
wenn es bestimmte Verwendungsmöglichkeiten der Maschine gibt, die nicht unter den
zulässigen Verwendungen aufgeführt sind.
Die folgenden Verwendungen sind in jedem Fall strikt zu vermeiden:
•
Verwendung der Maschine durch Minderjährige, unerfahrene, ungeschulte oder nicht zugelassene
Personen;
•
Verwendung der Maschine zum Heben von Personen oder Gegenständen;
•
Verwendung des Schlegelmähkopfes als Pfahlramme;
•
Verwendung der Maschine zum Abschleppen beschädigter Fahrzeuge;
•
Der Einsatz auf Flächen, die durch Glas, lose Steine, Eisenstücke oder andere Fremdkörper verunreinigt
sind, die von den Messern des Geräts aufgewirbelt werden könnten, ist nicht zulässig;
•
Heben oder Ziehen von gekippten Lasten;
•
Anbringen von Zubehör oder Geräten, die aufgrund ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften
als gefährlich eingestuft sind (z. B. brennbare, giftige, explosive Materialien usw.), an der Maschine;
•
Überlastung der Maschine über ihre zulässigen Grenzen hinaus;
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Vergrößerung der Arbeitslänge mit Auslegern ohne Genehmigung von McConnel;
•
Verwendung der Maschine mit nicht von McConnel zugelassenen Geräten;
•
Vornahme von Änderungen an der Maschine (hydraulisch, elektrisch oder mechanisch);
•
Die Maschine darf nicht auf öffentlichen Straßen eingesetzt werden.
Unter Aktionsbereich versteht man einen Bereich, der frei von Personen sein sollte, da dieser
gefährlich sein könnte. Beachten Sie dazu auch die Angaben in den Handbüchern der einzelnen
Geräte und die verschiedenen Betriebsarten.
GEFAHR
Wenn die Maschine auf die oben beschriebene Art und Weise verwendet wird,
besteht die Gefahr des Umkippens oder des strukturellen Bruchs dieser Maschine
mit der daraus resultierenden Gefahr von Verletzungen oder Tod des Bedieners.
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