3.1.2 - SCHUTZKLEIDUNG TRAGEN
Tragen Sie eng anliegende Kleidung und verwenden Sie persönliche Schutzausrüstung gemäß
den geltenden Vorschriften. Insbesondere sind sie verpflichtet, zu tragen:
•
Lärmschutz-Kopfhörer;
•
Sicherheitsschuhe;
•
Arbeitskleidung;
•
Arbeitshandschuhe.
Während des Einsatzes kann die Maschine
Staubemissionen erzeugen. Bei Arbeiten mit
trockenen Produkten (Stroh oder nackte Erde)
ist es ratsam, Schutzvorrichtungen zu
verwenden, wie z. B.:
•
Augenschutzbrille;
•
Atemschutzmasken für Staub.
3.1.3 - SICHERHEITSAUSRÜSTUNG VERWENDEN
•
Ein Verbandskasten sollte vorhanden sein, wenn die Maschine in Betrieb ist;
•
Ein Pulverfeuerlöscher sollte bei der Verwendung der Maschine
zur Hand sein, damit Sie im Notfall schnell handeln können;
•
Achten Sie immer darauf, dass der Feuerlöscher voll ist;
•
Verwenden Sie den Feuerlöscher gemäß den geltenden Vorschriften;
•
Seien Sie darauf vorbereitet, einen Brand zu bekämpfen und/oder einen
Notfall zu bewältigen;
•
Halten Sie die Rufnummern von Notdiensten bereit:
○
Ärzte;
○
Ambulanzen;
○
Krankenhaus;
○
Feuerwehren.
WARNUNG
•
•
Der Eigentümer der Maschine und/oder der Arbeitgeber ist dafür
verantwortlich, einen Feuerlöscher und einen Erste-Hilfe-Kasten
bereitzustellen und sich regelmäßig zu vergewissern, dass diese in
gutem Zustand sind.
EIN CO² -Feuerlöscher ist spezifisch für das Löschen von Bränden
elektrischer Anlagen.
Wir empfehlen generell die Verwendung eines Pulverfeuerlöschers an der
Maschine.
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McCONNEL