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20 Entsorgung

Dieses Symbol muss auf allen in der EU in Verkehr gebrachten Elektro-
und Elektronikgeräten angebracht sein. Dieses Symbol weist darauf hin,
dass dieses Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht als unsortierter
Restmüll entsorgt werden darf.
Besitzer von Elektro- und Elektronik-Altgeräten müssen diese getrennt
vom unsortierten Hausmüll entsorgen. Aufgebrauchte Batterien, nicht
länger verwendete Akkus, die nicht fest in Elektro- und Elektronik-Altge-
räten verbaut sind, und Leuchtmittel, die zerstörungsfrei aus den Elekt-
ro- und Elektronik-Altgeräten entnommen werden können, sind von den
Endnutzern zerstörungsfrei aus den Elektro- und Elektronik-Altgeräten
zu entfernen, bevor sie einer Sammelstelle zugeführt werden.
Verkäufer von elektrischen und elektronischen Geräten sind gesetzlich verpflichtet,
Elektro- und Elektronik-Altgeräte kostenlos zurückzunehmen. Conrad bietet die fol-
genden Stellen für eine gebührenfreie Rücknahme an (ausführlichere Informatio-
nen auf unserer Website):
Conrad-Niederlassungen

Conrad-Sammelstellen

Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder Sammelstel-

len, die von den Herstellern oder Händlern im Sinne des ElektroG eingerichtet
wurden
Endnutzer sind dafür verantwortlich, alle persönlichen Daten von dem zu entsorgen-
den Altgerät zu löschen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in anderen Ländern bzw. in Regionen außerhalb
Deutschlands andere Auflagen in Bezug auf die Rückgabe oder das Recycling von
Elektro- und Elektronik-Altgeräten gelten.
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