• Unbeabsichtigte Schäden oder Folgeschäden oder Schäden gleich welcher Art
durch Transportkosten, Abschleppen, Lagerung, sowie Ausgaben wie Abschlep-
pgebühren, Telefonate oder Taxikosten, Versicherungsdeckung, Kreditzahlungen,
Zeitverlust, Einkommensverlust oder verlorene Zeit während der Ausfallzeit für
Servicearbeiten, unabhängig von ihrer jeweiligen Höhe.
• Und Schäden aufgrund von mit Stehbolzen gesicherten Raupen, wenn die Instal-
lation nicht den Anweisungen von BRP entspricht.
GARANTIEZEITRAUM
Diese Garantie wird ab (1) dem Lieferdatum an den ersten Einzelhandelskunden oder
ab (2) dem Datum wirksam, an dem das Produkt zum ersten Mal benutzt wird, je
nachdem was zuerst eintritt, und zwar für einen Zeitraum von:
VIERUNDZWANZIG (24) AUFEINANDER FOLGENDEN MONATEN bei pri-
vater Nutzung und ZWÖLF (12) AUFEINANDER FOLGENDEN MONATEN bei
gewerblicher Nutzung. Die Garantiezeit für den Motorschlitten, die zwischen dem 1.
Juni und dem 1. Dezember eines bestimmten Jahres geliefert wurden, endet jedoch
am 30. November des jeweiligen Jahres. Ein Motorschlitten wird gewerblich genutzt,
wenn mit ihm Einkommen erzeugt wird oder er im Rahmen einer Beschäftigung oder
Erwerbstätigkeit zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Garantiezeitraums ver-
wendet wird. Ein Motorschlitten wird ebenso gewerblich genutzt, wenn er zu einem
beliebigen Zeitpunkt während des Garantiezeitraums Werbeaufschrift trägt oder für
gewerbliche Nutzung zugelassen wird.
Die Reparatur oder der Austausch von Teilen oder die Serviceleistung im Rahmen
dieser Garantie verlängert nicht den Zeitraum dieser Garantie über dessen ursprüngli-
chen Ablaufzeitpunkt hinaus.
Beachten Sie, dass die Dauer und andere Modalitäten der Garantieabdeckung vom
nationalen oder regionalen Recht, welches im Land des Kunden gilt, abhängen.'
BEDINGUNGEN FÜR DIE ÜBERNAHME DER GARANTIE
Die Garantie gilt nur dann, wenn jede der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
• Der LYNX-Motorschlitten des Modelljahrs 2023 muss neu und unbenutzt durch
den ersten Eigentümer von einem LYNX-Vertriebspartner/Vertragshändler erwor-
ben worden sein, der dazu autorisiert ist, LYNX-Produkte in dem Land zu vertrei-
ben, in dem der Verkauf erfolgt;
• Die von BRP vorgeschriebenen Inspektionen vor der Lieferung muss abgeschlos-
sen und dokumentiert sein;
• Das Produkt muss ordnungsgemäß von einem LYNX-Vertriebspartner/Vertrag-
shändler registriert worden sein;
• Der LYNX-Motorschlitten des Modelljahres 2023 muss im EWR von einem Ein-
wohner des EWR bzw. in der GUS von einem Einwohner der darin enthaltenen
Länder bzw. in der Türkei einem Einwohner der Türkei erworben werden.
• Zur Übernahme der Gewährleistung müssen die in der Bedienungsanleitung bes-
chriebenen routinemäßigen Wartungsarbeiten in den richtigen Zeitabständen
ausgeführt werden. BRP behält sich das Recht vor, die Garantie nur dann zu
übernehmen, wenn eine Prüfung ergeben hat, dass die Wartungsarbeiten ord-
nungsgemäß ausgeführt wurden.
BRP wird diese eingeschränkte Garantie gegenüber einem Eigentümer bei privater
Nutzung oder bei gewerblicher Nutzung nicht übernehmen, wenn eine der vorstehen-
den Bedingungen nicht erfüllt ist. Solche Einschränkungen sind erforderlich, damit
BRP sowohl die Sicherheit seiner Produkte als auch die Sicherheit seiner Kunden und
der Öffentlichkeit schützen kann.
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