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Lagerung; Transport; Entsorgung Und Wiederverwertung - Scheppach CSP41 Original Bedienungsanleitung

Benzinmotor - kettensäge
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11. Lagerung

m VORSICHT
Verstauen Sie eine Kettensäge nie länger als 30
Tage, ohne folgende Schritte zu durchlaufen.
Wenn Sie Ihre Kettensäge voraussichtlich für länger
als 30 Tage verstauen, muss sie dafür hergerich-
tet werden. Andernfalls verdunstet der im Vergaser
befindliche restliche Kraftstoff und lässt einen gum-
miartigen Bodensatz zurück. Dies kann den Start
erschweren und teure Reparaturarbeiten zur Folge
haben.
1. Entfernen Sie den Tankdeckel langsam, um einen
eventuellen Druck im Tank abzubauen. Entleeren
Sie vorsichtig den Tank.
2. Starten Sie den Motor, und lassen Sie ihn laufen,
bis er stehen bleibt, um allen Kraftstoff aus dem
Vergaser zu entfernen.
3. Lassen Sie den Motor abkühlen (ca. 5 Minuten).
4. Entfernen Sie die Zündkerze. Dafür benötigen Sie
das mitgelieferte Kerzenschlüssel-Schrauben-
dreher-Kombiwerkzeug.
5. Geben Sie einen Teelöffel sauberes 2-Takt-Mo-
toröl in die Verbrennungskammer.
6. Ziehen Sie mehrere Male langsam am Starter-
zug, um die internen Komponenten mit Öl zu be-
netzen. Setzen Sie die Zündkerze wieder ein.
Wiederinbetriebnahme der Säge
1. Entfernen Sie die Zündkerze.
2. Ziehen Sie rasch am Starterzug, um überschüs-
siges Öl aus der Verbrennungskammer zu entfer-
nen.
3. Reinigen Sie die Zündkerze und achten Sie auf
den richtigen Elektrodenabstand an der Zünd-
kerze oder setzen Sie eine neue Zündkerze mit
richtigem Elektrodenabstand ein.
4. Bereiten Sie die Säge für den Betrieb vor.
5. Befüllen Sie den Kraftstofftank mit der richtigen
Kraftstoff-Öl-Mischung.
6. Füllen Sie das Kettenöl im Kettenöltank auf.

12. Transport

Um die Säge zu transportieren, leeren Sie den Ben-
zintank. Entfernen Sie groben Schmutz mit einer
Bürste oder einem Handfeger von der Säge.
13. Entsorgung und Wiederverwer-
tung
Hinweise zur Verpackung
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätege-
setz (ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören
nicht in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung zu-
zuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altge-
rät verbaut sind, müssen vor Abgabe entnommen
werden! Deren Entsorgung wird über das Batterie-
gesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronik-
geräten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpflichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für
das Löschen seiner personenbezogenen Daten auf
dem zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht
über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen-
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär
und online), sofern Händler zur Rücknahme ver-
pflichtet sind oder diese freiwillig anbieten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit
einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neu-
gerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem ab-
geben oder einer anderen autorisierten Sammel-
stelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerä-
tes durch den Hersteller an einen privaten Haus-
halt, kann dieser die unentgeltliche Abholung des
Elektroaltgerätes, auf Nachfrage vom Endnutzer,
veranlassen. Setzen Sie sich hierzu mit dem Kun-
denservice des Herstellers in Verbindung.
www.scheppach.com
Die Verpackungsmaterialien sind re-
cycelbar. Bitte Verpackungen um-
weltgerecht entsorgen.
DE | 31

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