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Antifouling, Anstriche - Bavaria cruiser 37 Eignerhandbuch

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Antifouling, Anstriche

Das Unterwasserschiff einer jeden Yacht muss durch einen Antifouling-Anstrich geschützt werden, denn Bewuchs be-
deutet zugleich mehr Widerstand. Die Palette der Schutzanstriche ist inzwischen groß und in ihrer Wirkung vielseitig.
Daher kann und sollte der Anstrich auf den Gewässertyp gezielt abgestwimmt werden. Folgen Sie dazu dem Rat eines
Fachmanns. Wünschenswert sind Anstriche, die ihre Wirkung mehrere Jahre ohne Abschleifen entfalten.
Muss der Antifouling-Anstrich dennoch an- oder abgeschliffen werden, sprechen Sie die Arbeiten mit Ihrem Lagerbe-
trieb durch. Beim Schleifen muss die Fläche unter der Yacht immer mit einer Plane oder Folie abgedeckt werden, um
den Schleifstaub als Sondermüll entsorgen zu können.
Wir empfehlen nichttoxisches Antifouling zu verwenden.
Lackentferner
Die meisten Lackentferner enthalten aggressive Medien und sollten möglichst nicht verwendet werden. Mechanisches
Abtragen der Farbschichten ist vorzuziehen. Entsorgen Sie diese Abfälle bitte umweltgerecht
Schmutzwasser
Die Yacht ist mit einem Tank zum Auffangen der Toilettenabwässer ausgerüstet. Abwässer können in Häfen in spe-
ziellen Abpumpstationen geleert werden. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass auf Gewässern, die ein Abpumpen
verbieten, die Verbindung zum direkten Auspumpen nach außenbords, das Seeventil geschlossen und gegebenenfalls
sogar verplombt ist.
Die Kapazität des Tanks ist begrenzt. Soweit möglich, sollten Sie Toiletten in den Yachthäfen oder sonstigen Plätzen
an Land benutzen.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass es z. B. für die Ostsee Abkommen (MARPOL) gibt, die das Einbringen von Fäkalien
aus Tanks verbietet. Einige Länder haben dafür spezielle Bestimmungen erlassen, die das Versiegeln der Bordaus-
lässe vorschreiben.
Naturschutz
» Tragen Sie mit verantwortungsvollem Umgang mit Ihrem Boot dazu bei, dass die Natur nicht mehr als unver-
meidbar beeinträchtigt wird. Beachten Sie die Hinweise zu Naturschutzgebieten, Nationalparks und anderen
Schutzgebieten.
» Beachten Sie die geschriebenen und auch ungeschriebenen Regeln des praktischen Naturschutzes.
» Befolgen sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften, sofern ein Befahren solcher Gewässer
gestattet ist.
» Beobachten und fotografieren Sie Tiere möglichst nur aus der Ferne. Laufen Sie im Bereich der Watten keine
Seehundbänke an, damit die Tiere nicht gestört oder vertrieben werden. Halten Sie mindestens 300 m Abstand
(möglichst mehr) zu Liegeplätzen von Seehunden und Vogelansammlungen und bleiben Sie auf jeden Fall in der
Nähe des markierten Fahrwassers. Fahren Sie in diesen Bereichen nur mit niedriger Fahrstufe.
» Beachten Sie auch die internationalen Abkommen über die Reinhaltung der Meere.
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Eignerhandbuch

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