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Antifouling, Anstriche; Naturschutz - Bavaria Sport 450 Handbuch

Yacht
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10.1.4. Schwell
Natürliche Uferzonen reagieren empfindlich auf Schwell. Halten Sie von solchen Ufern ausreichenden Abstand. Das
Wellenbild Ihrer Yacht wird Ihnen einen guten Anhalt dafür bieten, wo Sie die Geschwindigkeit drosseln sollten, um
unnötigen Schwell zu vermeiden. Achten Sie auch in engen Wasserstraßen auf entsprechende Hinweisschilder.
10.1.5. Abgase
Kontrollieren Sie regelmäßig die austretenden Auspuffgase. Weder darf das Abgas schwarzen Rauch bilden, noch
sollte es blaue Wolken zeigen. In solchen Fällen muss entweder der Luftfilter des Motors gereinigt werden - was sie
selbst erledigen können - oder eine Fachwerkstatt muss die Einstellungen am Motor neu justieren. Im Hafen ist grund-
sätzlich der Landanschluss dem laufenden Motor als Stromquelle vorzuziehen.

10.1.6. Antifouling, Anstriche

Das Unterwasserschiff einer jeden Yacht muss durch einen Antifouling-Anstrich geschützt werden, denn Bewuchs be-
deutet zugleich mehr Widerstand. Die Palette der Schutzanstriche ist inzwischen groß und in ihrer Wirkung vielseitig.
Daher kann und sollte der Anstrich auf den Gewässertyp gezielt abgestimmt werden. Folgen Sie dazu dem Rat eines
Fachmanns. Wünschenswert sind Anstriche, die ihre Wirkung mehrere Jahre ohne Abschleifen entfalten.
Muss der Antifouling-Anstrich dennoch an- oder abgeschliffen werden, sprechen Sie die Arbeiten mit Ihrem Lagerbe-
trieb durch. Beim Schleifen muss die Fläche unter der Yacht immer mit einer Plane oder Folie abgedeckt werden, um
den Schleifstaub als Sondermüll entsorgen zu können.
Wir empfehlen nichttoxisches Antifouling zu verwenden.
10.1.7. Lackentferner
Die meisten Lackentferner enthalten aggressive Medien und sollten möglichst nicht verwendet werden. Mechanisches
Abtragen der Farbschichten ist vorzuziehen.
10.1.8. Schmutzwasser
Die Yacht ist mit einem Tank zum Auffangen der Toilettenabwässer ausgerüstet. Abwässer können in Häfen in spe-
ziellen Abpumpstationen geleert werden. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass auf Gewässern, auf denen ein
Abpumpen verboten ist, die Verbindung zum direkten Auspumpen nach außenbords durch ein Seeventil verschlossen
und gegebenenfalls sogar verplombt ist.
Die Kapazität des Tanks ist begrenzt. Soweit möglich, sollten Sie Toiletten in den Yachthäfen oder sonstigen Plätzen
an Land benutzen.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass es z. B. für die Ostsee Abkommen (MARPOL) gibt, die das Einbringen von Fäkalien
aus Tanks verbietet. Einige Länder haben dafür spezielle Bestimmungen erlassen, die das Versiegeln der Bordausläs-
se vorschreiben.

10.2. Naturschutz

» Tragen Sie mit verantwortungsvollem Umgang mit Ihrem Boot dazu bei, dass die Natur nicht mehr als unvermeid-
bar beeinträchtigt wird. Beachten Sie die Hinweise zu Naturschutzgebieten, Nationalparks und anderen Schutz-
gebieten.
» Beachten Sie die geschriebenen und auch ungeschriebenen Regeln des praktischen Naturschutzes.
» Befolgen sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften, sofern ein Befahren solcher Gewässer
gestattet ist.
» Beobachten und fotografieren Sie Tiere möglichst nur aus der Ferne. Laufen Sie im Bereich der Watten keine
Seehundbänke an, damit die Tiere nicht gestört oder vertrieben werden. Halten Sie mindestens 300 m Abstand
(möglichst mehr) zu Liegeplätzen von Seehunden und Vogelansammlungen und bleiben Sie auf jeden Fall in der
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