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Antifouling, Anstriche - Bavaria Cruiser 46 Eignerhandbuch

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Antifouling, Anstriche

Das Unterwasserschiff einer jeden Yacht muss durch einen Antifouling-Anstrich geschützt werden, denn Bewuchs bedeutet
zugleich mehr Widerstand. Die Palette der Schutzanstriche ist inzwischen groß und in ihrer Wirkung vielseitig. Daher kann
und sollte der Anstrich auf den Gewässertyp gezielt abgesimmt werden. Folgen Sie dazu dem Rat eines Fachmanns. Wün-
schenswert sind Anstriche, die ihre Wirkung mehrere Jahre ohne Abschleifen entfalten.
Muss der Antifouling-Anstrich dennoch an- oder abgeschliffen werden, sprechen Sie die Arbeiten mit Ihrem Lagerbetrieb
durch. Beim Schleifen muss die Fläche unter der Yacht immer mit einer Plane oder Folie abgedeckt werden, um den Schleif-
staub als Sondermüll entsorgen zu können.
Wir empfehlen nichttoxisches Antifouling zu verwenden.
Lackentferner
Die meisten Lackentferner enthalten aggressive Medien und sollten möglichst nicht verwendet werden. Mechanisches Ab-
tragen der Farbschichten ist vorzuziehen. Entsorgen Sie diese Abfälle bitte umweltgerecht
Schmutzwasser
Die Yacht ist mit einem Tank zum Auffangen der Toilettenabwässer ausgerüstet. Abwässer können in Häfen in speziellen
Abpumpstationen geleert werden. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass auf Gewässern, die ein Abpumpen verbieten, die
Verbindung zum direkten Auspumpen nach außenbords, das Seeventil geschlossen und gegebenenfalls sogar verplombt ist.
Die Kapazität des Tanks ist begrenzt. Soweit möglich, sollten Sie Toiletten in den Yachthäfen oder sonstigen Plätzen an Land
benutzen.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass es z. B. für die Ostsee Abkommen (MARPOL) gibt, die das Einbringen von Fäkalien
aus Tanks verbietet. Einige Länder haben dafür spezielle Bestimmungen erlassen, die das Versiegeln der Bordauslässe
vorschreiben.
Naturschutz
» Tragen Sie mit verantwortungsvollem Umgang mit Ihrem Boot dazu bei, dass die Natur nicht mehr als unvermeidbar
beeinträchtigt wird. Beachten Sie die Hinweise zu Naturschutzgebieten, Nationalparks und anderen Schutzgebieten.
» Beachten Sie die geschriebenen und auch ungeschriebenen Regeln des praktischen Naturschutzes.
» Befolgen sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften, sofern ein Befahren solcher Gewässer ge-
stattet ist.
» Beobachten und fotografi eren Sie Tiere möglichst nur aus der Ferne. Laufen Sie im Bereich der Watten keine Seehund-
bänke an, damit die Tiere nicht gestört oder vertrieben werden. Halten Sie mindestens 300 m Abstand (möglichst mehr)
zu Liegeplätzen von Seehunden und Vogelansammlungen und bleiben Sie auf jeden Fall in der Nähe des markierten
Fahrwassers. Fahren Sie in diesen Bereichen nur mit niedriger Fahrstufe.
» Beachten Sie auch die internationalen Abkommen über die Reinhaltung der Meere.
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