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Verwendung und Bedienung
Stilllegung
Dauerhaftes Außerbetriebsetzen
(Verschrottung)
Bei der Verschrottung des Gabelstaplers sind
die örtlichen Vorschriften einzuhalten. Wen-
den Sie sich bei Fragen bezüglich der vor-
schriftsmäßigen Verschrottung des Gabelsta-
plers an das autorisierte Vertriebsnetz oder an
die für die Entsorgung zuständigen Verwer-
tungsbetriebe.
UMWELTHINWEIS
Insbesondere Batterien, Fluide (Öle, Kraftstof-
fe, Schmierstoffe etc.), elektrische und elektro-
nische Bauteile sowie Gummiteile müssen ge-
mäß den örtlichen Vorschriften bezüglich der
Entsorgung dieser Stoffe entsorgt werden.
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