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Begriffsdefinition Der Verantwortlichen Personen; Betreiber; Sachkundiger; Befähigte Person - Still RCG40 Originalbetriebsanleitung

Treibgas-gabelstapler
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Begriffsdefinition der verantwortlichen Personen

Begriffsdefinition der verantwortlichen Personen

Betreiber

Der Betreiber ist die natürliche oder juristische
Person, die den Stapler nutzt oder in dessen
Auftrag der Stapler genutzt wird.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass der
Stapler nur bestimmungsgemäß und unter
Einhaltung der Sicherheitsvorschriften dieser
Betriebsanleitung eingesetzt wird.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass alle
Benutzer die Sicherheitsinformationen lesen
und verstehen.

Sachkundiger

Qualifizierte Personen sind Servicetechniker
oder Personen, die folgende Anforderungen
erfüllen:
Eine abgeschlossene Berufsausbildung, die
ermöglicht, ihre beruflichen Kenntnisse
nachvollziehbar festzustellen. Die Feststel-
lung sollte auf Berufsabschlüssen oder ver-
gleichbaren Nachweisen beruhen.
Berufliche Erfahrung, aus der sich ableiten
lässt, dass die qualifizierte Person über ei-
ne nachweisbare Zeitspanne während ihrer
Karriere praktische Erfahrungen mit Flurför-
derzeugen gesammelt hat. Während dieser
Zeit sind der Person viele verschiedene
Symptome begegnet, bei denen Tests aus-
Befähigte Person
Eine befähigte Person ist eine Fachkraft auf
dem Gebiet der Flurförderzeuge durch:
eine erfolgreiche Ausbildung mindestens
als Servicetechniker für Flurförderzeuge
mehrjährige berufliche Erfahrungen mit
Flurförderzeugen

Fahrer

Dieser Stapler darf nur von mindestens 18
Jahre alten geeigneten Personen geführt wer-
den, die in der Führung ausgebildet sind, dem
Betreiber oder dessen Beauftragten ihre Fä-
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Der Betreiber ist verantwortlich für die Pla-
nung und fachgerechte Durchführung regel-
mäßiger Sicherheitsüberprüfungen.
Es wird empfohlen, die nationalen Durchfüh-
rungsbestimmungen zu beachten.
geführt werden müssen, z. B. auf der Basis
einer Gefährdungsbeurteilung oder einer
täglichen Prüfung.
Eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld
der anstehenden Prüfung des Flurförder-
zeugs und eine angemessene Weiterbil-
dung sind unabdingbar. Die qualifizierte
Person muss Erfahrung über die Durchfüh-
rung der anstehenden Prüfung oder ver-
gleichbarer Prüfungen gesammelt haben.
Außerdem muss sie über Kenntnisse zum
Stand der Technik hinsichtlich des zu prüf-
enden Flurförderzeugs und der zu betrach-
tenden Gefährdungen verfügen.
Kenntnisse von Vorschriften zur Unfallver-
hütung
Kenntnisse der relevanten nationalen tech-
nischen Regeln.
Die befähigte Person kann den arbeitssiche-
ren Zustand von Flurförderzeugen beurteilen.
higkeiten im Fahren und Handhaben von Las-
ten nachgewiesen haben und ausdrücklich mit
der Führung beauftragt sind. Zusätzlich sind
60118011600 DE - 09/2020
Sicherheit

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