Wartung
Qualifikation des Personals
Nur qualifiziertes und autorisiertes Personal
darf die Wartung durchführen. Regelmäßige
Sicherheitsprüfungen oder Prüfungen nach
außergewöhnlichen Vorkommnissen muss ei-
ne befähigte Person durchführen. Die befähig-
te Person muss ihre Begutachtung und Beur-
teilung vom Standpunkt der Sicherheit aus ab-
geben, unbeeinflusst von betrieblichen und
wirtschaftlichen Umständen. Die befähigte
Person muss ausreichende Kenntnisse und
Erfahrungen haben, um den Zustand eines
Staplers und die Wirksamkeit der Schutzein-
richtungen nach den Regeln der Technik und
den Grundsätzen für die Prüfung von Staplern
beurteilen zu können.
Wartungsarbeiten ohne besondere
Qualifikation
Einfache Wartungsarbeiten, z. B. den Hydrau-
likölstand prüfen, dürfen von ungeschultem
Personal durchgeführt werden. Eine Qualifika-
tion, wie die einer befähigten Person, ist dazu
nicht erforderlich. Die notwendigen Tätigkeiten
sind im Kapitel „Einsatzbereitschaft erhalten"
beschrieben.
Vorbereitungen für die War-
tung
Führen Sie vor Beginn der Wartungsarbeiten
folgende Maßnahmen durch:
Stellen Sie den Stapler in einem Bereich
●
ab, wo er andere Fahrzeuge nicht behin-
dert.
Stellen Sie den Stapler auf einem ebenen
●
Untergrund ab, und sichern Sie ihn mit Un-
terlegkeilen hinter den Rädern gegen verse-
hentliches Wegrollen.
Sperren Sie den Bereich ab, in dem Sie die
●
Wartung durchführen.
Senken Sie die Gabelzinken auf den Boden
●
ab.
Betätigen Sie die Feststellbremse.
●
Schalten Sie den Gabelstapler aus, und zie-
●
hen Sie den Zündschlüssel ab.
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Qualifikation des Personals
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