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Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Betriebsstoffen
Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Betriebsstoffen
Zulässige Betriebsstoffe
GEFAHR
Betriebsstoffe können bei Missachtung der ent-
sprechenden Sicherheitsvorschriften eine Gefahr
für die Gesundheit, das Leben sowie die Umwelt
sein.
– Sicherheitsvorschriften im Umgang mit diesen
Stoffen beachten.
Die für den Betrieb benötigten zulässigen
Stoffe sind der Betriebsmitteltabelle im Kapitel
„Wartung" zu entnehmen.
Öle
GEFAHR
Öle sind brennbar!
– Die gesetzlichen Vorschriften beach-
ten.
– Öle nicht auf heiße Motorteile gelan-
gen lassen.
– Rauchen, Feuer und offenes Licht ist
verboten!
GEFAHR
Öle sind giftig!
– Kontakt und Verzehr vermeiden.
– Nach Einatmen von Nebel oder
Dämpfen Frischluft zuführen.
– Nach Augenkontakt gründlich (min-
destens 10 Minuten) mit Wasser aus-
spülen, danach einen Augenarzt auf-
suchen.
– Bei Verschlucken kein Erbrechen her-
vorrufen, sondern unverzüglich einen
Arzt aufsuchen.
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VORSICHT
Es besteht Rutschgefahr durch verschüttetes Öl, be-
sonders in Verbindung mit Wasser!
– Verschüttetes Öl sofort mit Ölbindemittel binden
und vorschriftsmäßig entsorgen.
UMWELTHINWEIS
Öle sind wassergefährdende Stoffe!
Öl immer in vorschriftsmäßigen Behältern
●
aufbewahren.
Verschütten von Ölen vermeiden.
●
Verschüttetes Öl sofort mit Ölbindemittel
●
binden und vorschriftsmäßig entsorgen.
Alte Öle vorschriftsmäßig entsorgen.
●
60068011600 DE - 09/2020
VORSICHT
Längere intensive Einwirkung von Ölen
auf der Haut kann Entfettung und Haut-
reizung verursachen!
– Kontakt und Verzehr vermeiden.
– Schutzhandschuhe tragen.
– Nach Kontakt die Haut mit Wasser
und Seife abwaschen und ein Haut-
pflegemittel verwenden.
– Durchtränkte Kleidung und Schuhe
sofort wechseln.
Sicherheit