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Dieselkraftstoff - Spezifikation - Still RCD25 Originalbetriebsanleitung

Diesel-gabelstapler
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Dieselkraftstoff - Spezifikation

Dieselkraftstoff - Spezifikation
ACHTUNG
Gefahr der Bauteilbeschädigung bei Verwendung
nicht zugelassener Kraftstoffe!
Nur zugelassene Kraftstoffe mit den folgenden Spe-
zifikationen verwenden.
Bei Verwendung nicht zugelassener Kraftstof-
fe sind die Einhaltung der Emissionswerte und
die Langlebigkeit des Motors nicht gewährleis-
tet!
Dieselkraftstoff sollte den folgenden Spezifika-
tionen entsprechen. In der Tabelle sind meh-
rere weltweit geltende Spezifikationen für Die-
selkraftstoffe aufgeführt.
Dieselkraftstoff-Spe-
zifikationen
ASTM D975
No.1D S15,S500
No.2D S15,S500
EN590:96
ISO 8217 DMX
BS 2869–A1 oder A2
JIS K2204 Grade
No.2
KSM-2610
GB252
HINWEIS
Die Verwendung von Produkten mit niedrig-
eren Spezifikationen als den in der Tabelle ge-
zeigten kann zu Schäden am Fahrzeug füh-
ren, die nicht von der Garantie abgedeckt
sind.
Zusätzliche technische Anforderungen
an Kraftstoffe
Die Cetanzahl des Kraftstoffs muss mindes-
tens 45 betragen.
Der Schwefelgehalt darf 0,5 Vol.-% nicht
überschreiten. Unter 0,05 Vol-% ist vorzu-
ziehen. Insbesondere in den USA und Ka-
nada sollte Kraftstoff mit geringem Schwe-
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Lage
USA
Europäische Union
International
Vereinigtes König-
reich
Japan
Korea
China
60068011600 DE - 09/2020
Verwendung und Bedienung
felgehalt (300 – 500 mg/kg) oder mit extrem
geringem Schwefelgehalt verwendet wer-
den.
NIE Kerosin, gebrauchtes Motoröl oder
Kraftstoffrückstände mit dem Dieselkraft-
stoff mischen.
Wasser und Ablagerungen im Kraftstoff
sollten 0,05 Vol-% nicht überschreiten.
Den Kraftstofftank und die Ausrüstung für
den Umgang mit Kraftstoff stets sauber hal-
ten.
Minderwertiger Kraftstoff kann die Motor-
leistung verringern und/oder Motorschäden
verursachen.
Kraftstoffadditive werden nicht empfohlen.
Einige Kraftstoffadditive können die Motor-
leistung verschlechtern.
Der Aschegehalt darf nicht größer als
0,01 Vol-% sein.
Der Gehalt an Kohlenstoffrückständen darf
0,35 Vol-% nicht überschreiten. Weniger als
0,1 Vol-% ist vorzuziehen.
Der gesamte Aromatenanteil darf 35 Vol-%
nicht überschreiten. Weniger als 30 Vol-%
ist vorzuziehen.
Der Gehalt an polyzyklischen aromatischen
Kohlenwasserstoffen (PAH) sollte unter
10 Vol.-% liegen.
Der Gehalt an den Metallen Na, Mg, Si und
AI sollte höchstens 1 Massen-ppm betra-
gen. (Testanalysemethode: JPI-5S-44–95).
Schmierfähigkeit: Die Verschleißmarke von
WS 1.4 sollte beim HFRR-Test max. bei
460 μm (0,018 Zoll) liegen.
HINWEIS
Technische Anforderungen für Bio-Diesel-
Kraftstoffe. Wenden Sie sich an Ihren Ver-
tragshändler.

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Diese Anleitung auch für:

Rcd30Rcd35

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