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Allgemeine Sicherheitsbestimmungen Zu Aufstellung Und Betrieb Der Geräte - Binder B 28 Betriebsanleitung

Inkubatoren mit mechanischer regelung/trocken- und wärmeschränke mit mechanischer regelung
Inhaltsverzeichnis
1.7
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen zu Aufstellung und Betrieb der Geräte
Für den Betrieb des Gerätes und den Aufstellungsort beachten Sie die für Ihr Land einschlägigen lokalen
und nationalen Vorschriften (für Deutschland: DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in
Laboratorien").
Die BINDER GmbH ist nur dann verantwortlich für die sicherheitstechnischen Eigenschaften des Gerätes,
wenn Instandhaltung und Instandsetzung durch Elektro-Fachkräfte oder von BINDER autorisiertem
Fachpersonal ausgeführt werden und wenn Bauteile, welche die Sicherheit des Gerätes beeinflussen, bei
Ausfall durch Original-Ersatzteile ersetzt werden.
Das Gerät darf nur mit Original-Zubehör von BINDER oder mit von BINDER freigegebenem Zubehör
anderer Anbieter betrieben werden. Der Benutzer trägt das Risiko bei Verwendung von nicht
freigegebenem Zubehör.
Gefahr der Überhitzung durch mangelnde Belüftung.
Beschädigung des Gerätes.
∅ Stellen Sie das Gerät NICHT in unbelüfteten Nischen auf.
 Stellen Sie ausreichende Belüftung zur Wärmeabfuhr sicher.
 Halten Sie bei der Aufstellung die vorgeschriebenen Mindestabstände ein (Kap. 3.4)
Die Geräte dürfen nicht in explosionsgefährdeten Bereichen aufgestellt und betrieben werden.
Explosionsgefahr durch brennbare Stäube oder explosionsfähige Gemische in der
Umgebung des Gerätes.
Schwere Verletzung oder Tod durch Verbrennungen und/oder Explosionsdruck.
∅ Betreiben Sie das Gerät NICHT in explosionsgefährdeten Bereichen.
∅ Stellen Sie sicher, dass sich KEINE brennbaren Stäube oder Lösemittel-Luftgemische
in der Umgebung des Gerätes befinden.
Die Geräte verfügen über keinerlei Maßnahmen zum Explosionsschutz.
Explosionsgefahr durch Einbringen brennbarer oder explosionsfähige Substanzen
in das Gerät.
Schwere Verletzung oder Tod durch Verbrennungen und/oder Explosionsdruck.
∅ Bringen Sie KEINE bei Arbeitstemperatur brennbaren oder explosionsfähigen Stoffe in
das Gerät ein.
∅ Stellen Sie sicher, dass sich KEINE explosionsfähigen Stäube oder Lösemittel-
Luftgemische im Innenraum des Gerätes befinden.
Ein im Beschickungsgut evtl. enthaltenes Lösemittel darf nicht explosiv und entzündlich sein. D.h.
unabhängig von der Konzentration des Lösemittels im Dampfraum darf KEIN explosionsfähiges Gemisch
mit Luft entstehen. Die Innenraumtemperatur muss unter dem Flammpunkt bzw. unterhalb des
Sublimationspunktes des Beschickungsgutes liegen. Informieren Sie sich über die physikalischen und
chemischen Eigenschaften des Beschickungsgutes sowie des enthaltenen feuchten Bestandteils und
deren Verhalten bei Zufuhr von Wärmeenergie.
Informieren Sie sich über mögliche Gesundheitsgefährdungen durch das Beschickungsgut, den
enthaltenen feuchten Bestandteil oder durch Reaktionsprodukte, die während des Erwärmungsvorgangs
entstehen können. Treffen Sie geeignete Maßnahmen vor Inbetriebnahme des Gerätes, um solche
Gefährdungen auszuschließen.
B / E 03/2022
HINWEIS
GEFAHR
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