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SolarMax MAX.STORAGE Ultimate Installationshandbuch Seite 77

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berechtigt, dem Kunden etwaige anfallende Kosten für Transport-Leistungen bis
maximal 200 EUR (netto, d.h. zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer) zu berechnen.
Abweichende schriftliche Zusagen von SOLARMAX gehen vor.
Kostenlose Software-Aktualisierungen
SOLARMAX hat das Recht, die Betriebsführung jederzeit im Sinne der Garantie zu opti-
mieren, d. h. Eckdaten und Funktionen zum Betrieb und zur Lebenserhaltung qualitativ
zu ändern und System- und Batterieleistung bzw. Batterie-Entladetiefe zur Optimierung
der Batterielebensdauer mit den Mitteln der Fernwartung und -regelung anzupassen.
SOLARMAX ist fortlaufend bemüht, seine Produkte und die eingesetzte Software zu
verbessern. Hierfür werden Updates erarbeitet und dem Kunden zur Verfügung gestellt,
um im Rahmen der bestehenden BASIC Garantie u. a. aufgetretene Softwarefehler zu
beseitigen, Schnittstellen zu anderen Produkten und Systemen anzupassen sowie Ver-
besserungen der Software bzw. des Systems und der Systemintegration vorzunehmen.
Lehnt der Kunde dies ab, entfallen die Garantieleistungen gemäß der hier genannten
Garantiebedingungen.
Nutzung öffentlicher Förderprogramme
Bei Nutzung eines öffentlichen Förderprogramms durch den Garantienehmer kann vom
Garantienehmer im Garantiefall statt Instandsetzung oder Ersatz eines defekten Spei-
chermoduls, wie in den Garantiebedingungen vorgesehen, die Zahlung des Zeitwerts
des Speichermoduls verlangt werden. Der anfängliche Zeitwert des Speichermoduls
entspricht dem Nettowert des Speichermoduls bei Auslieferung und vermindert sich
durch lineare Abschreibung über einen Zeitraum von 10 Jahren.
4.2 Jegliche über dieses Garantieversprechen hinausgehenden Ansprüche gegen
SOLARMAX, insbesondere auf Ersatz der durch den Mangel des SOLARMAX-Geräts
begründeten unmittelbaren oder mittelbaren Schäden oder die durch den Ein- und
Ausbau entstandenen Kosten oder entgangener Gewinn, eine Nutzungsentschädigung
sowie entgangene Strom-/Heiz-/Mobilitätskosteneinsparungen werden durch die
BASIC Garantie nicht begründet und sind mithin ausdrücklich ausgeschlossen soweit
gesetzlich zulässig.
5.
Sicherstellung von Reparatur und Austausch
5.1 SOLARMAX wird während der Garantiedauer Reparaturmaterial und Austausch-
geräte nach eigenem Ermessen verfügbar halten. Falls Reparaturmaterial oder Aus-
tauschgeräte für bestimmte Geräte nicht mehr vorhanden sind, gilt Folgendes:
5.2 SOLARMAX ist befugt, das auszutauschende Gerät mit einem vergleichbaren
Gerät gleicher oder höherer Leistung zu ersetzen. Allenfalls notwendige technische
Anpassungen im Ersatzgerät für die Installation eines solchen Ersatzgeräts werden
bis zu einem Betrag in Hohe von 10 % des Listenpreises des Ersatzgeräts für Zeit-
aufwand und Material durch die BASIC Garantie gedeckt. Nicht abgedeckt durch die
BASIC Garantie sind der allenfalls erforderliche Austausch und Anschluss von Periphe-
riegeräten sowie andere allenfalls notwendige Anpassungen der Umgebungseinrich-
tungen des Geräts (wie etwa Stromkabel, Ventilations- und Sicherheitseinrichtungen).
SOLARMAX wird sich jedoch redlich darum bemühen, den Anpassungsaufwand zu
minimieren. Falls kein Reparaturmaterial mehr mit vertretbarem Aufwand erhältlich
ist, ist SOLARMAX befugt, das defekte Gerät auszutauschen. In diesem Fall gelten
die oben genannten Bestimmungen zum Austausch gemäß Ziffer 4 einschließlich der
Regelungen zu den Service-Leistungen und Transport-Leistungen.
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